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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Renovierung bei Auszug - ja oder nein?
Mein Mietvertrag enthält folgende Klausel zur Rückgabe der Mietsache:
"Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im renovierten Zustand nach Absprache mit dem Vermieter mit allen Schlüsseln herauszugeben. Die angemietete Fläche wird in einem frisch gestrichenen Zustand übergeben. Farbe Weiß. Die Wände wurden in einer Q3 Qualität übergeben und müssen auch so zurückgegeben werden. Sollte der Mieter Raucher sein, muss die Wohnung nach Auszug einen neuen Anstrich bekommen, da bekannterweise Nikotin stark riecht und Oberflächen vergilben. Der Farbton für Wände und Fensterrahmen ist in dem Zustand bzw. der Farbe des Originalzustandes zu übergeben." Meine Fragen: Ich habe die Wohnung zum 31.08. gekündigt. Muss ich nun bei Auszug die Wohnung streichen oder nicht? Ich wohne erst seit 1,5 Jahren in der Wohnung und die Wände sehen noch sehr gut aus. Es ist alles noch wie bei Übergabe (Wände weiß, wenige Bohrlöcher). Ich habe alles immer sehr gut gepflegt. Rauchen tue ich auch nicht. Vielen Dank für Ihre Antworten. |
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#2
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AW: Renovierung bei Auszug - ja oder nein?
Im anderen Forum ist eine Antwort gegeben worden.
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#3
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AW: Renovierung bei Auszug - ja oder nein?
Aus meiner Sicht ist hier ein malern nicht notwendig.
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#4
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AW: Renovierung bei Auszug - ja oder nein?
Wenn es nicht im Mietvertrag steht bzw nicht anders besprochen wurde, dann musst du nicht renovieren.
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#5
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AW: Renovierung bei Auszug - ja oder nein?
Der Eingangsbeitrag ist über ein Jahr alt, eine Antwort nach dieser langen Zeit dürfte wohl keinen Sinn machen, oder?
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#6
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AW: Renovierung bei Auszug - ja oder nein?
Der Eingangsbeitrag ist über ein Jahr alt, eine Antwort nach dieser langen Zeit dürfte wohl keinen Sinn machen, oder?
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