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Außerordentliche Kündigung wegen nicht ausgeführter Arbeiten

Mietvertrag (Mietrecht)

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  #1  
Alt 21.01.2012, 16:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2012
Beiträge: 1
Blinzeln Außerordentliche Kündigung wegen nicht ausgeführter Arbeiten

Guten Tag,
wir sind vor etwas über einem Jahr in ein DHH (Bungalow) gezogen.
Neben an wohnen Mutter und Tochter und wir sind auch mit Ihnen befreundet.
Das Haus ist aus den 80igern und einige Renovierungen wären fällig. Man vesprach bei Einzug auch mündlich einiges zu tun. Das ist bis dato noch nicht geschehen.
Z.B. geht seit Einzug nicht der Lichtschalter ( Licht ) im Treppenabgang in der Wohnung ins Souterrain.
Es zieht durch alle Fenster ( Holz ) und auch bei starkem Regen regnet es rein.
Die Heizung wird nicht richtig warm. Läuft auf 5. Wir haben jetzt Heizlüfter stehen damit es warm wird.
Die Terrasse ( Fliessen ) sind brüchig. Unter der Terrasse befindet sich ein Kellerraum. Da die Terrasse undicht ist ist der Keller nass, Salpeter, Schimmel etc.
Der Putz fällt von den Wänden !
Von der Terrasse für eine selbstgebaute Treppe ( durch den Vormieter ) in der Garten ( die ist Halsbrecherisch )

Es ist in über 1 Jahr nix passiert, gar nichts. Wir haben viel Geld in Haus und Garten investiert und man tut einfach NICHTS.
Jetzt wollen wir ausziehen.
reicht das für eine Sonderkündigung. oder müssen wir 3 monate einhalten. ???

Danke für die Meinungen und Antworten
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  #2  
Alt 21.01.2012, 16:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.216
Standard AW: Außerordentliche Kündigung wegen nicht ausgeführter Arbeiten

Zitat:
reicht das für eine Sonderkündigung. oder müssen wir 3 monate einhalten. ???
Hier gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten, einen Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Beim Einzug waren die Mängel schon vorhanden, also gemietet wie besichtigt.
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  #3  
Alt 21.01.2012, 18:59
Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 79
Standard AW: Außerordentliche Kündigung wegen nicht ausgeführter Arbeiten

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Hier gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten, einen Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Beim Einzug waren die Mängel schon vorhanden, also gemietet wie besichtigt.
Dem schließe ich mich voll und ganz an.
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Antwort

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Stichworte
außerordentlich, kündigung, sonderkündigung

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