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#1
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Der Vermieter unserer WG verlangt neben einer Kaution auch noch eine Bürgschaftserklärung der Eltern, die damit über die gesamten anfallenden Kosten bürgen müssten. Darf ein Vermieter zwei Sicherheiten fordern, auch wenn im Vertrag nur von einer Kaution die Rede? Ich habe nämlich gehört, dass jeder Vermieter nur eine Art der Sicherheit von seinen Mietern verlangen darf.
Meine Mutter möchte eine solche Bürgschaft nicht unterschreiben, da sie nicht für die anderen Mitbewohner mit haften will. Kann der Vermieter auf dieser Erklärung beharren? LG Miriam |
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#2
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Hallo Miriam,
es ist zwar nicht verboten eine Bürgschaft neben der Kaution zu verlangen, jedoch bringt es dem Vermieter keinen Vorteil, wenn bereits eine Kaution über 3 Monatsmieten gezahlt wurde. Denn nach dem Gesetz kann er nur eine Sicherheit in Höhe von höchstens drei Monatsmieten verlangen. Hat er die in Form der Kaution, so kann er sich nicht mehr an die Bürgen halten. Diese können ihre Leistung nach § 766 BGB in einem solchen Fall verweigern! Freundliche Grüße, Meitrecht Einfach
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