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Hat Makler in diesem Fall Anspruch auf Courtage?

Mietvertrag (Mietrecht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 11.08.2010, 17:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 2
Standard Hat Makler in diesem Fall Anspruch auf Courtage?

schönen guten tag,

vor kurzem bin ich in eine neue wohnung eingezogen. beim einzug musste ich 1 monatsklatmiete + 19% an den makler als courtage bezahlen. in meinem falle ist diese zwar keine unsumme aber nun zur situation:

der makler ist der sohn der vermieterin. die schwiegertochter der vermieterin hat ein maklerbüro über welches die wohnungsübergabe abgewickelt wurde.
nun habe ich herausgefunden, dass dies nicht so ganz rechtens ist wenn man in so einer beziehung (makler - vermieter) zueinander steht.
jetzt ist die frage wie ich mich weiter verhalten soll. soll ich den makler darauf ansprechen? zur vermeiterin hatte ich nur bei der wohnungsübergabe kontakt. sie ist eine ältere dame und ihr sohn regelt wohl auch sonst alle angelegenheiten wie anfallende repartauren u.ä.
soll ich ihm mit einem rechtsanwalt drohen? oder soll ich warten bis ich ausziehe, ihn darauf ansprechen udn einfach eine monatsmiete zurückbehalten?

ich hoffe es kann mir jemand in diesem fall weiterhelfen.

mfg

max
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  #2  
Alt 11.08.2010, 17:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.221
Standard AW: hat makler in diesem fall anspruch auf courtage?

Zitat:
Zitat von max.mio Beitrag anzeigen
schönen guten tag,

der makler ist der sohn der vermieterin. die schwiegertochter der vermieterin hat ein maklerbüro über welches die wohnungsübergabe abgewickelt wurde.
nun habe ich herausgefunden, dass dies nicht so ganz rechtens ist wenn man in so einer beziehung (makler - vermieter) zueinander steht.

Sie schreiben selbst, dass dies nicht so ganz rechtens ist. Also haben Sie nur Zweifel, aber keine Gewissheit.

jetzt ist die frage wie ich mich weiter verhalten soll. soll ich ihm mit einem rechtsanwalt drohen?

Nur drohen, wäre kindisch. Suchen Sie einen Anwalt auf und legen ihm die ganze Angelegenheit zur Prüfung vor. Dieser Anwalt wird wissen, was zu tun ist.

oder soll ich warten bis ich ausziehe, ihn darauf ansprechen

Das wäre Feigheit. Warum klären Sie die Sache nicht jetzt?

udn einfach eine monatsmiete zurückbehalten?

Sie haben und hätten kein Recht dazu!

ich hoffe es kann mir jemand in diesem fall weiterhelfen.

Ja, das wäre ein Anwalt Ihres Vertrauens!

mfg

max
Und hier etwas aus dem Internet: http://www.finanztip.de/recht/immobi...trag.htm#kap06
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  #3  
Alt 11.08.2010, 17:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 2
Standard AW: hat makler in diesem fall anspruch auf courtage?

vielen dank für die schnelle antwort. den link habe ich mir mal angeschaut und lese dort:

Zitat:
Die Verflechtung ist im Übrigen dokumentiert in § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1, 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Ein Provisionsanspruch entfällt, wenn ein Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1, 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes besagt
Zitat:
§ 2 Entgeltsanspruch, Vorschüsse
(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.

(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn

1. durch den Mietvertrag ein Mietverhältnis über dieselben Wohnräume fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird,

2. der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist, oder

3. der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer, Verwalter oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer
juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.
quelle: http://www.internetratgeber-recht.de...ges-mietr3.htm


ich denke dieser sachverhalt ist hier gegeben, oder nicht?
ich habe gerade nochmal auf meinen mietvertag geschaut und dort hat der makler sogar als "vermieter" unterschrieben. das kann doch dann so nicht ganz in ordnung sein, oder?

Geändert von max.mio (11.08.2010 um 17:37 Uhr)
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  #4  
Alt 12.08.2010, 08:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.221
Standard AW: hat makler in diesem fall anspruch auf courtage?

ich hoffe es kann mir jemand in diesem fall weiterhelfen.

Ja, das wäre ein Anwalt Ihres Vertrauens!
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  #5  
Alt 13.08.2010, 08:39
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Hat Makler in diesem Fall Anspruch auf Courtage?

vereinfacht ausgedrückt:

die gesetzeslage untersagt, dass makler und [eigentümer/verwalter/mieter/vermieter] ein und die selbe wirtschaftliche person sind.


verwandtschaftliche verhältnisse zwischen makler und [eigentümer/verwalter/mieter/vermieter] bleiben hiervon unberührt.

Geändert von Orion (13.08.2010 um 08:41 Uhr)
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