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#1
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schönen guten tag,
vor kurzem bin ich in eine neue wohnung eingezogen. beim einzug musste ich 1 monatsklatmiete + 19% an den makler als courtage bezahlen. in meinem falle ist diese zwar keine unsumme aber nun zur situation: der makler ist der sohn der vermieterin. die schwiegertochter der vermieterin hat ein maklerbüro über welches die wohnungsübergabe abgewickelt wurde. nun habe ich herausgefunden, dass dies nicht so ganz rechtens ist wenn man in so einer beziehung (makler - vermieter) zueinander steht. jetzt ist die frage wie ich mich weiter verhalten soll. soll ich den makler darauf ansprechen? zur vermeiterin hatte ich nur bei der wohnungsübergabe kontakt. sie ist eine ältere dame und ihr sohn regelt wohl auch sonst alle angelegenheiten wie anfallende repartauren u.ä. soll ich ihm mit einem rechtsanwalt drohen? oder soll ich warten bis ich ausziehe, ihn darauf ansprechen udn einfach eine monatsmiete zurückbehalten? ich hoffe es kann mir jemand in diesem fall weiterhelfen. mfg max |
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#2
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#3
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vielen dank für die schnelle antwort. den link habe ich mir mal angeschaut und lese dort:
Zitat:
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ich denke dieser sachverhalt ist hier gegeben, oder nicht? ich habe gerade nochmal auf meinen mietvertag geschaut und dort hat der makler sogar als "vermieter" unterschrieben. das kann doch dann so nicht ganz in ordnung sein, oder? Geändert von max.mio (11.08.2010 um 17:37 Uhr) |
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#4
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ich hoffe es kann mir jemand in diesem fall weiterhelfen.
Ja, das wäre ein Anwalt Ihres Vertrauens! |
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#5
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vereinfacht ausgedrückt:
die gesetzeslage untersagt, dass makler und [eigentümer/verwalter/mieter/vermieter] ein und die selbe wirtschaftliche person sind. verwandtschaftliche verhältnisse zwischen makler und [eigentümer/verwalter/mieter/vermieter] bleiben hiervon unberührt. Geändert von Orion (13.08.2010 um 08:41 Uhr) |
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