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Höhe der Heizungs- u.Wasserkosten nicht in den Nebenkosten (Mietvertrag) ausgewiesen

Mietvertrag (Mietrecht)

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  #1  
Alt 17.05.2010, 17:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 1
Standard Höhe der Heizungs- u. Wasserkosten nicht in den Nebenkosten (Mietvertrag) ausgewiesen

Hallo,

habe gerade einen Mietvertrag unterschrieben, in der die Höhe der Nebenkosten ausgewiesen wird.Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Heizungs- und Wasserkosten in der Gesamtsumme enthalten sind, auf wiederholte Nachfrage aber kein konkreter Betrag genannt wird. Der Vermieter meinte, dass kann er konkret nicht aufschlüsseln. Muss ich dass so akzeptieren?
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  #2  
Alt 17.05.2010, 22:22
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard Höhe der Heizungs- u. Wasserkosten nicht in den Nebenkosten (Mietvertrag) ausgewiesen

Hallo Kerstin,

wichtig bei der Nebenkosteabrechnung ist, dass die komplette Vorauszahlung auf die tatsächlichen Nebenkosten angerechnet werden. Einen konkreten Wert kann man hier auch nicht nennen, da das Heizbedürfnis und der Wasserverbrauch ja vom Mieter selbst abhängen.

Bei dem Ansatz der Nebenkosten innerhalb des Mietvertrag handelt es sich somit um einen Erfahrungswert, der am Ende mit der Nebenkostenabrechnung seinen tatsächlichen Stand erhält.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 18.05.2010, 09:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.221
Standard AW: Höhe der Heizungs- u.Wasserkosten nicht in den Nebenkosten (Mietvertrag) ausgewie

Die Kosten für Wärme und Warmwasser müssen laut Heizkostenverordnung individuell erfasst und abgerechnet werden. Damit soll erreicht werden, dass der Mieter sparsam mit der Energie umgeht:

www.heizkostenverordnung.de

Um annähernd zu erfahren welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie Einsicht in den Energiepass des Hauses/der Wohnung nehmen. Dieser Pass ist mittlerweile Pflicht bei Neuvermietung einer Wohnung:

http://www.bmvbs.de/-,3064.1036538/F...-zum-Energ.htm

Eine Pauschalmiete, in der alle Nebenkosten erfasst sind, ist übrigens laut BGH nicht zulässig:

http://www.energieverbraucher.de/de/...spraxis__1150/
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