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Kann der Vermieter im Mietvertrag den Energieversorger vorschreiben?

Mietvertrag (Mietrecht)

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  #1  
Alt 12.11.2008, 16:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2008
Beiträge: 2
Standard Kann der Vermieter im Mietvertrag den Energieversorger vorschreiben?

Hallo!

Ich würde gerne wissen, ob der Vermieter dem Mieter per Mietvertrag den Energieversorger vorschreiben darf? Ich denke, dass dies leider bejaht werden wird. Wenn dies der Fall ist, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?

Dankeschön!
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  #2  
Alt 12.11.2008, 18:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard

Also zu genauen rechtlichen Grundlagen kann ich schwer Auskunft geben, aber ich habe mal ein wenig im Internet recherchiert und folgendes gefunden:

Der Vermieter kann dich unter folgenden Gesichtspunkten per Mietvertrag an einen Stromanbieter oder auch Gasanbieter binden.

- Wenn er den Strom bezahlt
- Wenn ein Gemeinschaftsvertrag mit dem ganzen Haus besteht
- Ausnahme: du zahlst eine Pauschale

Doch meinem Kenntnissstand zufolge kannst du den Versorger frei wählen, wenn du einen eigenen Zähler für deine Wohnung für Strom und Gas hast. - Dies gilt natürlich nicht für Allgemeinstrom, wie Treppenhausbeleuchtung oder ähnliches.

Wenn du deinen Strom selbst an den Energiekonzern bezahlst, dann hast du natürlich auch die freie Auswahl an Anbietern und kannst einen Strom Preisvergleich oder auch Gas Preisvergleich anstellen, um den günstigsten Anbieter in deiner Umgebung zu ermitteln.

Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein, und wenn noch Fragen bestehen, dann kannst du dich gerne wieder an uns wenden!


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 13.11.2008, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2008
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die Antwort!

Also ob es Verträge zwischen dem Vermieter und dem Energielieferanten gibt weiß ich nicht. Der Vermieter besteht darauf, die Korrespondenz mit dem Versorger grundsätzlich selbst zu führen. Der Versorger schreibt wiederum nur mich als seinen Kunden an, d.h. ICH bin der Vertragsinhaber und zahle brav den monatlichen Abschlag direkt an den Versorger.

Helfen diese Infos bei einer noch präziseren Antwort? Danke!
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  #4  
Alt 13.11.2008, 20:36
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard

Hallo rossi,

also wenn du Vertragspartner des Lieferanten bist, die Abschläge und Turnusrechnungen direkt an den Lieferanten bezahlst und auch über einen eigenen Zähler für deine Partei verfügst, dann hat der Vermieter keinen Einfluss darauf, welchen Anbieter du wählst!

Und den Anbieter per Mietvertrag vorzuschreiben halte ich für mehr als fragwürdig, da ja mit deinem Versorger laut deinen Angaben ein separater Vertrag besteht! Und meiner Meinung nach hat auch nur dieser Gültigkeit!

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen! Bestehen noch Fragen, dann kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Und halte die Community doch mal auf dem Laufenden, wie es bei dir weitergegangen ist.


Lieben Gruß,


Mietrecht-Einfach
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