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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

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konkludenter Mietvertrag

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.10.2011, 17:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 2
Frage konkludenter Mietvertrag

Hallo,

mein Sohn hat im Juni eine Wohnung angemietet (1 Zimmer) für die Saison, wo er auf einer Insel arbeitet. Es wurde der Mietzins vereinbart und die Wohnung wurde ohne große Worte übergeben, allerdings mußte eine Mietkaution geleistet werden (trotzdem hoffe ich, dass man dies als konkludenten Mietvertrag einordnen kann). Ich hoffe es deshalb, weil es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, wo die Befristung für die Saisonzeit festgehalten wurde. Nun ist der Zeitpunkt gekommen (Arbeitsverhältnis endet zum 15.11.2011) wo auch der Auszug aus der Wohnung bevorsteht. Meine Befürchtung besteht jetzt darin, da kein schriftlicher Mietvertrag aufgesetzt wurde, dass mein Sohn die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muß und noch bis Ende Januar 2012 die Miete weiterzahlen muß.
Ich habe nämlich mittlerweile bei Recherchen herausgefunden, dass wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt aus einem befristeten ein unbefristeter Mietvertrag entsteht. Das wäre fatal. Nun habe ich den Begriff konkludenten Mietvertrag gefunden, was soviel wie - der Vermieter gibt mir die Wohnung für eine bestimmte Zeit und ich zahle die Miete für eine bestimmte Zeit - bedeutet. Leider bin ich bei meinen Recherchen nicht so richtig schlau geworden, ob man dies so bei meinem Sohn anwenden kann und wie es da mit der Kündigung steht oder ob da gar nicht gekündigt werden muß.
Vielleicht weiß einer einen Rat für mich.



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  #2  
Alt 26.10.2011, 17:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: konkludenter Mietvertrag

Einen konkludenten Mietvertrag schließt man in dem Moment, in dem man die Wohnungsschlüssel bekommt und im Gegenzug die vereinbarte Miete und die Kaution bezahlt. Solch ein Mietvertrag wird in der Regel unbefristet abgeschlossen und sollte, wenn er für länger als ein Jahr gelten soll, besser schriftlich abgefasst werden.

Da die Kündigung dieses Vertrages aber der Schriftform bedarf, hätte der Vertrag rechtzeitig gekündigt werden müssen. Da Kündigungen von Wohnungen bis zum dritten Werktag des Monats erfolgen müssen, um zum Ende des übernächsten Monats zu wirken, wäre tatsächlich die Miete bis zum 31.01.2012 fällig.

Aber vielleicht ist der Vermieter ja kein Unmensch und entlässt Ihren Sohn auch eher aus dem Mietverhältnis.
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  #3  
Alt 26.10.2011, 19:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 2
Unglücklich AW: konkludenter Mietvertrag

Zitat:
Zitat von Rainmaker Beitrag anzeigen
Einen konkludenten Mietvertrag schließt man in dem Moment, in dem man die Wohnungsschlüssel bekommt und im Gegenzug die vereinbarte Miete und die Kaution bezahlt. Solch ein Mietvertrag wird in der Regel unbefristet abgeschlossen und sollte, wenn er für länger als ein Jahr gelten soll, besser schriftlich abgefasst werden.

Da die Kündigung dieses Vertrages aber der Schriftform bedarf, hätte der Vertrag rechtzeitig gekündigt werden müssen. Da Kündigungen von Wohnungen bis zum dritten Werktag des Monats erfolgen müssen, um zum Ende des übernächsten Monats zu wirken, wäre tatsächlich die Miete bis zum 31.01.2012 fällig.

Aber vielleicht ist der Vermieter ja kein Unmensch und entlässt Ihren Sohn auch eher aus dem Mietverhältnis.
Vielen Dank für die schnelle antwort. Leider ist Sie nicht gerade positiv und bestätigt meine Befürchtung.
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Stichworte
konkludenter mietvertrag, mündlicher mietvertrag


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