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#1
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Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau in Berlin.
Ich bewohne sozialen Wohnungsbau in Berlin. Die Förderung ist 2002 ausgelaufen, das Haus wurde 2008 zwangsversteigert. Der neue Besitzer hat die Mieten extrem erhöht, er verlangt nun Mieten von 8,50€ bis zur einer Kostenmiete über 14Euro, was etwa das 3-fache der Mietspiegels ist. (5€ war die alte Miete; 5,80€ ist Mietspiegel) Meinen bisherigen Informationen zufolge, nutzt er hier eine Gesetzeslücke des WoBindG. Meine Frage diesbezüglich ist: was genau ist die Kostenmiete, wer legt diese fest? Konkret frage ich mich: 2/3 unserer Kostenmiete-Berechnung besteht aus der Rückzahlung des öffentlichen Kredits, aufgenommen zum Bau des Hauses. Mit der Zwangsversteigerung allerdings ist dieser öffentliche Kredit, meines Wissens, hinfällig geworden, d.h. der Käufer zahlt ihn nicht weiter ab. Kann er dennoch Grundlage der Kostenmieteberechnung sein? Viele Grüße von Sozialmieter Geändert von sozialmieter (27.05.2010 um 16:38 Uhr) |
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#2
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#3
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Verstehe.
Mich selbst hat diese Thematik ebenfalls überrumpelt. In meinem Mietvertrag gab es keinen Hinweis darauf, dass das Haus sozialer Wohnungsbau ist und dass ich mich einmal mit sochen Fragen befassen muss. Viele Grüße. |
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#4
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