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Mieterhöhung auf ortsübliche Miete

Mietvertrag (Mietrecht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 30.06.2009, 19:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 12
Standard Mieterhöhung auf ortsübliche Miete

Neuer Vermieter (Zwangsversteigerung) will die Miete mit einer 3 Monatsfrist erhöhen.
Wir bezahlen aktuell 3€ je m² kalt.
Die Vergleichsmiete beträgt 4,75€ kalt.

Auf diesen Betrag will er die Miete erhöhen.

Unsere Wohnung ist so günstig, weil sie beim Einzug stark renovierungsbedürftig war.

Sie war auf keinen Fall mehr als 3€ wert.

Die Wohnung habe ich selber renoviert!

Darf er die Miete trotzdem erhöhen?
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  #2  
Alt 02.07.2009, 18:41
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 956
Standard AW: Mieterhöhung auf ortsübliche Miete

Hallo keslor,

zum Thema Mieterhöhung haben wir einen interessanten Artikel auf unserer Mietrecht Seite:
Die Mieterhöhung im Mietrecht: Mieterhöhung

Demnach ist eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete zulässig. Hierbei ist jedoch die Kappungsgrenze von 20% innerhalb von 3 Jahren zu beachten. In deinem Falle wäre dies eine Anpassung auf höchstens 3,60 EUR - statt 4,75

Ob du auf Grund der Eigenrenovierung einen Anspruch hast, diese Mieterhöhung abzulehnen ist sicher von mehreren Faktoren abhängig:

Wurde eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen, dass er die Kosten übernimmt?
Wurden die Kosten mit der Miete verrechnet?
Gibt es Regelungen zu einem Festmietpreis, da die Renovierung selber ausgeführt und bezahlt wurde?

Ich denke es wird schwierig hier eine Beweislage zu finden, die es rechtfertigen könnte, dass die Miete nicht erhöht werden kann, jedoch ist dir sicher schon einmal geholfen, dass sie keinesfalls auf den vollen Betrag von 4,75 EUR / qm angehoben werden kann.


Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung,


Mietrecht Einfach
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