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Mündlicher Mietvertrag

Mietvertrag (Mietrecht)

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  #1  
Alt 08.09.2010, 07:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2010
Beiträge: 2
Standard Mündlicher Mietvertrag

Guten Morgen

Habe da so ein kleines Problem .

Haben vor ca. 5 Wochen eine Wohnung bzw. Haus zum Mieten angeboten bekommen .Bei der Besichtigung wurde uns Gesagt , das wir nach 2 Jahren die Wohnung kaufen können für 100000€. Auf Grund dieser Aussage Beschlossen wir die Wohnung zu mieten (zum 1.10.2010) Schlüssel ist schon in unserm Besitz.

Einen Mietvertrag in dem alles geregelt ist , haben wir bis Heute noch nicht Unterschrieben ,da der Notar noch nicht alle Sachen zusammen hat (Notar setzt den Mietvertrag auf ) .
Das einzige was wir haben sind Zeugen die Bestätigen können das wir das Haus nach 2 Jahren zum Kauf angeboten bekommen und den Mietpreis .

Habe jetzt aber irgend wie das Gefühl ,das sie uns die Wohnung in 2 Jahren nicht verkaufen wollen . Sondern Selbst da einziehen wollen .

Unser Jetzige Wohnung ist Gekündigt.
Wollen nicht in 2 Jahren wieder was neues suchen zumal ich aus meiner Gegend nicht weg will , darum war die Kaufoption ausschlaggebend für einen Wohnungs Wechsel

Wir Möchten die Wohnung beziehen , da wir dafür auch schon Investition getätigt haben ,aber unter der Voraussetzung das alles so wie Besprochen eingehalten wird .

Frage ist jetzt was können wir machen , wenn der Mietvertrag nicht so wie Besprochen uns zur Unterschrift vorgelegt wird ?

Können wir überhaupt was machen ,oder sind wir dann Ordentlich auf die Sch... gefallen


Würde mich über eine Antwort sehr freuen

Gruß Silke
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  #2  
Alt 08.09.2010, 08:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.221
Standard AW: Mündlicher Mietvertrag

Im Moment können Sie überhaupt nichts machen, sondern müssen auf den Vertrag warten.
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  #3  
Alt 08.09.2010, 13:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Mündlicher Mietvertrag

Ok ,Danke für die Schnelle Antwort
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