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#1
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Hallo Zusammen,
1.Muß in einem Mietvertrag für ein Haus die qm angegeben werden ?? 2.Muß der Vermieter die Heizölrechung vorweisen auf Verlangen? (Wir sind in ein Haus gezogen und mußten das Heizöl mit mtl. 300 € bezahlen da der Tank voll war und angeblich das Heizöl soviel gekostet hat.) 3. Kann ich verlangen, wo der Vermieter die Kaution auf das Sparbuch angelegt hat? Wir haben 2000.-- € gezahlt. Obwohl wir nur 900.--€ kalt zahlen. 4. Muß der Vermieter die Gartengeräte zur Gartenpflege stellen?????? Gruß Quincy |
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#2
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1. Warum sollte das gemacht werden? Für die Betriebskostenabrechnung, für die die Angabe gebraucht würde, ist die Größe ja nicht entscheidend. Sie haben alle Kosten und Lasten des Hauses zu tragen.
2. Wenn man ein Haus bezieht, dann sollte der Heizöltank voll sein, denn alle anderen Tankfüllungen gehen auf den Mieter. Vergleichbar mit einem Mietauto, das man vollgetankt übernimmt und so auch wieder zurück gibt. 3. Die Kaution beträgt höchstens 3 Monatsmieten, die Anlage muss auf einem eigenen Konto (Sparbuch) erfolgen. Es sind auch andere Anlageformen mit 3 monatiger Kündigungsfrist möglich nach absprache. Ein Muss für den Vermieter besteht nicht! 4. Das hängt von der Art der Grünfläche ab. Für einen Nutzgarten des Mieters muss er es nicht. |
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