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| Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Hallo
Wir sind im Mai in eine (müdliche Angabe) 74qm Wohnung gezogen. Bei der Besichtigung kam es mir aber kleiner vor, auch beim Einzug stellte ich fest das die Möbel nicht passten. Nunja nungut mein Freund drängte mich, wir brauchen ne Wohnung, ok genommen. Nun mess ich grade die Wohnung aus und stelle fest: 63qm (ich bin gelernte Malerin und weiß wie man ne Wohnung ausmist Nun guck ich im Mietvertrag und siehe da: keine qm Angabe. Gelten die mündlichen Angaben oder heben sie sich auf wenn ein Schriftlicher Vertrag geschlossen wird?Man bin ich grad sauer -.- |
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#2
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Im Mietvertrag muss nicht zwingend die Wohnungsgröße in m² angegeben werden, es reicht völlig, wenn die Zahl der Zimmer genannt wird.
Bei der Berechnung der Betriebskosten muss aber die tatsächliche Quadratmeterzahl angegeben werden, denn hier sind einige Kosten auf dieser Basis zu erwarten. Da aber im Vertrag keine Quadratmeter genannt sind, können Sie Ihren Vermieter auch nicht wegen einer Minderung der Miete in die Pflicht nehmen. http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=33716& |
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