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#1
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hallo,
gibt es einen unterschied ob ich 2 jahre oder 12 jahre in einem mehrfam.-haus wohne. mein vermieter hat mir eine andere wohnung im selben haus angeboten und mir wurde geraten keinen neuen mietvertrag aufzusetzten sondern den alten zu ergänzen. steht man nach 12 jahren oder später 16 jahren besser da falls es zum ärger mit dem vermieter kommt und man raugeworfen werden soll? danke n. |
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#2
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Die Kündigungsfristen für den Vermieter sehen so aus:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rist.htm#frist Aber rausgeworfen vom Vermieter ist praktisch nicht möglich, weil es so gut wie keine Möglichkeiten für ihn gibt, einen Mieter los zu werden und bei den wenigen Gründen spielt es kaum eine Rolle, wie lange man in der Wohnung lebte: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm |
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#3
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Zitat:
würdest du mir auch raten, beim umzug in die neue wihnung im selben haus den mietvertrag nur zu ergänzen, nicht aber zu erneuern, um meine 11 jahre guthaben zu behalten. übrigens, habe bei euch gelesen dass es bei anmietung vor 2001 und 10 jahren wohnen schon 12 monate frist sind, das trifft nämlich für mich zu. vielen dank für die antworten n. |
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#4
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Zitat:
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#5
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mein vermieter hat mir eine andere wohnung im selben haus angeboten und mir wurde geraten keinen neuen mietvertrag aufzusetzten sondern den alten zu ergänzen. steht man nach 12 jahren oder später 16 jahren besser da falls es zum ärger mit dem vermieter kommt und man raugeworfen werden soll?würdest du mir auch raten, beim umzug in die neue wihnung im selben haus den mietvertrag nur zu ergänzen, nicht aber zu erneuern, um meine 11 jahre guthaben zu behalten.
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#6
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Hallo,
der Unterschied zwischen einer Ergänzung des alten Mietvertrags und einem neuen Mietvertrag liegt insbesondere in der Kündigungsfrist. siehe: Kündigungsfrist Nach Schilderung kann Ihnen der Vermieter nur mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten kündigen. Bei einem Neuvertrag wären es wieder 3 Monate. Die Ergänzung des Altvertrags würde somit Ihrem Schutz als Mieter dienen, hinsichtlich der Kündigungsfrist. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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