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| Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Hallo,
ich hätte da mal ne rein informelle Frage: wie sieht es eigentlich aus wenn ein Vermieter wechsel stattfindet. Z.B. Bruder verkauft an Schwester das Haus und ab diesem Zeitpunkt ist die Schwester vermieterin. Der Mietvertrag läuft aber noch auf den Namen des Bruders. ISt dann dieser nichtig? Bzw. ist der Ansprechpartner bei Kündigung, etc. dann immer noch der Bruder? ![]() Oder geschieht eine stillschweigende Zustimmung, wenn an die SChwester Miete gezahlt wird? oder muss ein neuer Mietvertrag mit der SChwester geschlossen werden. Wie sieht das den aus? Vielen Dank |
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#2
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Der Mietvertrag bleibt weiterhin in der Form gültig, wie er mit dem Bruder abgeschlossen war. Und erst wenn der Verkauf abgeschlossen ist, notariell beglaubigt, sollte sich die neue Eigentümerin melden und die neue Bankverbindung bekannt geben.
Erst ab dem Moment ist die neue Eigentümerin (Schwester) Anprechperson für alle Fragen, Probleme, etc. rund um Haus und Wohnung. |
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#3
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In diesem Zusammenhang wird auch oft von "Kauf bricht nicht Miete" gesprochen. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt.
Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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