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#1
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Hallo
der Mietvertrag wurde am 15.01.2009 auf drei Jahre befristet geschlossen. Mit Kuendigungsausschluss geschlossen. Ein Grund fuer die Befristung wurde nicht genannt. FRAGE: Kann dieser Vertrag mit einer 3-Monat-Frist vorzeitig gekuendigt werden? |
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#2
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Da dieser Vertrag kein qualifizierter Zeitmietvertrag, sondern ein Vertrag mit (gegenseitigem) Kündigungsausschluss ist, muss auch kein Grund für die Befristung angegeben werden.
Dieser Vertrag wandelt sich automatisch nach dieser Zeit in einen unbefristeten Mietvertrag. Hingegen der Zeitmietvertrag automatisch wegen im Vertrag genannter Gründe endet. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm |
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