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#1
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Wir haben jetzt nach über 4 Jahren einen neuen Vermieter.
Unser Abstellraum war mal vor vielen Jahren eine Wohnung. Der neue VM will wieder eine Wohnung daraus machen. Für 7 Mietparteien hatten wir ca. 40m² Abstellraum. Wir haben keinen Keller oder Boden! Wenn der VM jetzt einen neuen Abstellraum baut(ausserhalb des Gebäudes), muß der die gleiche Größe haben wie der alte? Oder kann der für alle Mieter 20m² bauen? |
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#2
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Hallo keslor.
hierbei ist die Frage, ob der Abstellraum auch Bestandteil des Mietvertrags war und jeder Partei eine gewisse Größe zugesichert war. Dann hättet Ihr ein Recht auf einen gleichwertigen Ersatz. Wenn dem nicht so ist, dann ist dieser Abstellraum mehr als "Bonus" zu sehen und ich sehe keine Verpflichtung beim Vermieter, für einen neuen, bzw. gleichgroßen Abstellraum zu sorgen. Ich hoffe ich konnte helfen und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Mietrecht Einfach
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#3
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Da gillt dann wol nicht das Gewohnheitsrecht?
Einen Vertrag für den Abstellraum gibt es nicht. Es gab eine mündliche Absprache mit dem alten VM. Die gelben Säcke und unsere beiden Fahrräder muss ich dann in meine Wohnung mitnehmen. Auf grund dieses alten Abstellraumes sind wir überhaupt hier eingezogen. Da wir auch Gartenmöbel unterstellen müssen. Das können wir dann nicht mehr! Das heißt, das ein Vermieter nicht für einen Abstellplatz sorgen muss? Kein Keller,Boden usw.? |
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#4
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Hallo keslor,
ob sich hier auf ein Gewohnheitsrecht bezogen werden kann, kann ich leider nicht sagen. Problem ist eben, dass im Mietvertrag nichts in Sachen Abstellraum geregelt ist. Und somit gilt die Wohnung als gemietet wie im Mietvertrag beschrieben. Ich drücke Euch die Daumen, dass der neue Vermieter für eine ordnungsgemäße Unterbringungsmöglichkeit sorgt. Einen Anspruch sehe ich leider nicht - nur das Wohlwollen des neuen Vermieters. Freundliche Grüße, Meitrecht Einfach
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