Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Kontakt



Zurück   Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Erbrecht Forum - Erbschaft, Erbe, Testament, Erbschaftssteuer, Erbrecht allgemein
  • Schenkung Forum - Alles zur Schenkung und Schenkungssteuer
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung
  • Geld und Finanzen - Nebenkostensparen und Konten kostenlos vergleichen

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Anspruch auf Abstellraum?

Rechte und Pflichten (Mietrecht)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.06.2009, 13:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 12
Standard Recht auf Abstellraum?

Wir haben jetzt nach über 4 Jahren einen neuen Vermieter.

Unser Abstellraum war mal vor vielen Jahren eine Wohnung.

Der neue VM will wieder eine Wohnung daraus machen.

Für 7 Mietparteien hatten wir ca. 40m² Abstellraum.
Wir haben keinen Keller oder Boden!

Wenn der VM jetzt einen neuen Abstellraum baut(ausserhalb des Gebäudes), muß der die gleiche Größe haben wie der alte?
Oder kann der für alle Mieter 20m² bauen?
Mit Zitat antworten
Professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt - online oder vor Ort:

Dieses Forum kann Ihren rechtlichen Sachverhalt nicht lösen? Kein Problem
Nutzen Sie unseren Service der günstigen Rechtsberatung online durch einen Anwalt für Mietrecht und Erbrecht
oder finden Sie einen Anwalt vor Ort mit unserem Anwaltsverzeichnis!

» Mietrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt anfordern
» Erbrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Erbrecht Anwalt anfordern
» Anwaltsverzeichnis: Professionellen Anwalt in unserem Anwaltsverzeichnis finden

  #2  
Alt 10.06.2009, 15:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 960
Standard AW: Recht auf Abstellraum?

Hallo keslor.

hierbei ist die Frage, ob der Abstellraum auch Bestandteil des Mietvertrags war und jeder Partei eine gewisse Größe zugesichert war. Dann hättet Ihr ein Recht auf einen gleichwertigen Ersatz.

Wenn dem nicht so ist, dann ist dieser Abstellraum mehr als "Bonus" zu sehen und ich sehe keine Verpflichtung beim Vermieter, für einen neuen, bzw. gleichgroßen Abstellraum zu sorgen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch der Mitglieder!
Es findet keine Beratung durch einen Fachanwalt statt!
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
  #3  
Alt 10.06.2009, 15:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 12
Standard AW: Recht auf Abstellraum?

Da gillt dann wol nicht das Gewohnheitsrecht?

Einen Vertrag für den Abstellraum gibt es nicht.

Es gab eine mündliche Absprache mit dem alten VM.

Die gelben Säcke und unsere beiden Fahrräder muss ich dann in meine Wohnung mitnehmen.

Auf grund dieses alten Abstellraumes sind wir überhaupt hier eingezogen.

Da wir auch Gartenmöbel unterstellen müssen.

Das können wir dann nicht mehr!

Das heißt, das ein Vermieter nicht für einen Abstellplatz sorgen muss?
Kein Keller,Boden usw.?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.06.2009, 18:26
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 960
Standard AW: Recht auf Abstellraum?

Hallo keslor,

ob sich hier auf ein Gewohnheitsrecht bezogen werden kann, kann ich leider nicht sagen.

Problem ist eben, dass im Mietvertrag nichts in Sachen Abstellraum geregelt ist. Und somit gilt die Wohnung als gemietet wie im Mietvertrag beschrieben.

Ich drücke Euch die Daumen, dass der neue Vermieter für eine ordnungsgemäße Unterbringungsmöglichkeit sorgt. Einen Anspruch sehe ich leider nicht - nur das Wohlwollen des neuen Vermieters.


Freundliche Grüße,


Meitrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch der Mitglieder!
Es findet keine Beratung durch einen Fachanwalt statt!
Mit Zitat antworten
Antwort

  Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0

Ratgeber Recht - Ihr Ratgeber mit Recht Forum
Recht Forum - Rechte und Pflichten
Anspruch auf Abstellraum?