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Besuch auf längere Zeit

Rechte und Pflichten (Mietrecht)

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  #1  
Alt 23.04.2010, 16:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 1
Standard Besuch auf längere Zeit

Hallo,

Meine Situation:

Seit drei Wochen wohnt mein Freund bei mir, laut Besucherecht darf er bis zu acht Wochen mein Besuch sein ohne das ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen muss.

Aus gewissen Gründen kann er aber momentan nicht in seine eigene Wohnung.
Wir planen aber zusammen zu ziehen in eine neue Wohnung.

Nun meine Frage:

Wenn er aber für 1-7 Tage weg ist und dann wieder kommt, gehen diese acht Wochen die er mich besuchen darf dann wieder von vorne los oder brauche ich dann die Erlaubnis meines Vermieters das er mich weiterhin besuchen darf?



lg
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  #2  
Alt 24.04.2010, 08:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.222
Standard AW: Besuch auf längere Zeit

Antworten finden Sie hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../b1/besuch.htm
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