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#1
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht. Ich wohne im 1.Stock und habe eine grosse Terasse. Nachdem ich 10 Tage weg war, hat mein Nachbar, der ein Spielsalon betreibt (auch zur Miete), sein Namensschild an das Aussengeländer meiner Terasse angebracht. Dazu mussten sie auch auf meine Terasse um die Schrauben anzubringen. Nun meint er, er hätte das Recht alles mögliche an das Aussengeländer zu machen. Auf Nachfrage meiner seits, antwortete er nur, ist doch nur aussen und ignorierte mich. ![]() Darf er doch wohl nicht, oder etwa doch??????? Liebe Grüsse Marion |
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#2
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Nö, das darf er natürlich nicht, denn das Betreten der Terrasse zählt zum Hausfriedensbruch. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob er das Namensschild erlaubt hat. Wenn nein, dann soll er den Spielsalonbetreiber auffordern, das Schild wieder zu entfernen.
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