Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Kontakt



Zurück   Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Erbrecht Forum - Erbschaft, Erbe, Testament, Erbschaftssteuer, Erbrecht allgemein
  • Schenkung Forum - Alles zur Schenkung und Schenkungssteuer
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung
  • Geld und Finanzen - Nebenkostensparen und Konten kostenlos vergleichen

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Gartenpflege

Rechte und Pflichten (Mietrecht)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.08.2010, 09:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 1
Standard Gartenpflege

Hallo, ich wohne in einem älteren 3 Familienhaus, 2 Eigentümer und ich als Mieter.
Da ich im Erdgeschoss wohne, darf ich den gemeinschaftlichen Garten nutzen, und es gibt keinen Gärtner, weil die 2 Miteigentümer das nicht möchten, also selbst pflegen wollen. Bis zu einem Eigentümerwechsel lief in den alten 6 Jahren alles wunderbar. Nach dem neue Eigentümer die Wohnung bezogen haben, wollen die jetzt folgende Punkte ändern:
- Garten soll schöner werden
- Rosen sollen gepflanzt werden
- Jeder Eigentümer/Mieter soll nach einem Plan den Garten pflegen.
Nun sagte der Vermieter zu mir, wann ich die Gartenpflege machen würde (Rasen mähen z.B.). Nun ist es so, dass ich die Kehrwoche selbst mache bzw. wir es immer so gemacht haben, wer kehren oder schippen will, macht es halt. Es hat alles sehr gut funktioniert. Nun meint der neue Eigentümer, ich müsste mich also auch an der Gartenpflege beteiligen. Entweder selbst oder durch einen Dritten auf meine Kosten. Die Frage ist aber: Was beinhaltet das genau? Die Miteigentümerin ist eine Blumennärrin und steht 2 mal die Woche im Garten. Wenn sie also im gemeinschaftlichen Garten großartig pflanzt, was täglich (morgens und abends) gegossen werden muss, dann müsste dies ich als Mieter ja auch übernehmen, oder? Es handelt sich um einen recht großen Garten, und wenn man alles gießt, dann ist locker 1 Stunde vergangen...Kann man dies einem Mieter zumuten? Alternative meint ein Miteigentümer, wir sollten ein Stundenkonto machen und der, der am Ende zu wenig Stunden macht, 15 Euro die Stunde an den Miteigentümer bezahlt. ist das normal und erlaubt???
Der andere Eigentümer hat da auch keinen Bock drauf und überlegt, die Wohnung zu verkaufen, da das gesamte Wohnverhältnis sehr darunter leidet. Würd mich freun über eine kompetente Antwort
Mit Zitat antworten
Professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt - online oder vor Ort:

Dieses Forum kann Ihren rechtlichen Sachverhalt nicht lösen? Kein Problem
Nutzen Sie unseren Service der günstigen Rechtsberatung online durch einen Anwalt für Mietrecht und Erbrecht
oder finden Sie einen Anwalt vor Ort mit unserem Anwaltsverzeichnis!

» Mietrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt anfordern
» Erbrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Erbrecht Anwalt anfordern
» Anwaltsverzeichnis: Professionellen Anwalt in unserem Anwaltsverzeichnis finden

  #2  
Alt 31.08.2010, 10:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.221
Standard AW: Gartenpflege

Für Sie ist nur maßgeblich, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Änderungen dieses Vertrages, auch in Bezug auf die Kosten der Gartenpflege, benötigen Ihre Zustimmung.
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
Antwort

  Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Betriebskosten / Nebenkosten Schlüssel Gartenpflege?! Lucy Betriebskosten und Nebenkosten 1 26.05.2010 08:51


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0

Ratgeber Recht - Ihr Ratgeber mit Recht Forum
Recht Forum - Rechte und Pflichten
Gartenpflege