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#1
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Diese Frage kam über das Kontaktformular:
Wir bitten alle Nutzer Fragen direkt im Forum zu stellen: ----------------------------------------------- Darf der Mieter beim Verlassen der Mietwohnung (Einkaufen, Arbeit, Wochenende, Urlaub etc.) die Fenster in der Wohnung gekippt lassen? Danke für Ihre baldige Antwort. Mit freundlichen Grüßen Anke
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#2
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Hallo Anke,
Die erste Frage ist natürlich, was im Mietvertrag geregelt ist. Ich vermute keine Sonderklausel in diesem, die das Fenster auf Kipp stellen bei verlassener Wohnung verbietet. Somit kann davon auch Gebrauch gemacht werden. Zweite Frage ist, in welcher Lage sich die Wohnung befindet. Erdgeschoss oder z.B. 4 Obergeschoss. Im Erdgeschoss stellt dies sicherlich ein erhöhtes Einbruchsrisiko dar. Da ich nun nicht weiß, ob Sie Vermieter oder Mieter sind möchte ich noch einmal ein paar allgemeine Tipps zum "richtigen Lüften" anbringen: - Beim Lüften sollten Fenster und Türen geöffnet sein, damit Zugluft entsteht. - Die Fenster sollten nicht "auf Kipp" stehen, denn das kühlt nur die Wände aus, sorgt jedoch nicht für einen Luftaustausch. Bei voll geöffneten Fenstern dauert es fünf bis zehn Minuten , bis die mit Feuchtigkeit gesättigte, warme Raumluft durch kühle, trockene Luft von außen ausgetauscht ist - je kälter und trockener die Luft draußen ist, um so schneller geht es. Nach dem Lüften Fenster schließen und die Heizung aufdrehen. Die Raumtemperatur erhöht sich, sodass die trockene neue Luft immer mehr Feuchtigkeit aufnimmt - auch aus feuchten Wänden. Nach drei bis vier Stunden hat sich die Luft mit Wasserdampf vollgesogen. Jetzt sollten Sie die Fenster noch einmal öffnen, um die entstandene "Treibhausluft" hinauszulassen und gegen trockene Außenluft zu ersetzen. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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#3
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Meine Eltern sind der Hauseingentümer, also der Vermieter.
Im Mietvertrag steht keine Sonderklausel. Die Wohnung ist im 1. OG. Der Mieter ist ein wahrer "Frischluftfarnatiker". Er läßt bei Wind, Regen eben bei jedem Wetter die Fenster gekippt egal wie lange er weg ist, sogar im Urlaub. Darf er das? |
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#4
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Ansich spricht ja nichts dagegen.
Ich würde aber dennoch ein Schreiben an den Mieter aufsetzen, indem Sie ihn bitten können, die Fenster doch vermehrt geschlossen zu halten, vor allem wenn er außer Haus ist. Als Begründung könnte z.B. die erhöhte Einbruchsgefahr angeführt werden. Ebenso sollten Sie Ihren Mieter innerhalb des Schreibens darauf hinweisen, dass er bei Schäden, die entstehen können wenn er nicht zu Hause ist - der Mieter ist im Urlaub, das Fenster auf Kipp und es stürmt und regnet in die Wohnung - die Kosten zu tragen hat. Vielleicht schafft das ein wenig Besserung. Ich hoffe eine kleine Hilfe gewesen zu sein... Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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