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Hausrecht und Hausfriedensbruch - Studenten WG

Rechte und Pflichten (Mietrecht)

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  #1  
Alt 19.04.2010, 22:57
411 411 ist offline
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Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 1
Standard Hausrecht und Hausfriedensbruch - Studenten WG

Hallo Leute!

Wir sind 7 Studenten und gerade ziemlich verzweifelt.

Folgende Situation: Wir leben zusammen in einer Wohngemeinschaft. Jedoch sind wir keine WG im klassischen Sinne, denn wir haben alle über unseren Vermieter zueinander gefunden. Es handelt sich um eine ehemalige Arztpraxis mit über 300 m² mit insgemsamt neun Wohn- bzw. ehemaligen Behandlungsräumen, die von dem Vermieter individuell vermietet werden und in unterschiedlicher Preiskategorie liegen, eben je nach Größe, aber alles läuft über einen Makler mit 500€ Provision! Es gibt natürlich noch eine Küche, Toiletten, Bad und einen Aufenthaltsraum (Wartezimmer), die von allen mitbenutzt werden dürfen.

"Soweit so gut" - wir fühlen uns jedoch seit längerer Zeit vom Vermieter in unserer Privatsspähre gestört, denn er betritt ohne Anmeldung oder Absprache mit dem eigenen Schlüssel die Wohnung und steht dann gerne mal im Aufenthaltsraum, in den jeweiligen Privaträumen zum Glück bisher nicht. Zugegeben unsere Wohnung hat durch die Größe und die Zimmeraufteilung einen ziemlichen Wohnheimflair, aber nun kommt schon der Makler mit fremden Mietinteressenten für die übrigen freien Zimmer ohne Absprache oder Anmeldung in die Wohnung, was zum Teil schon zu ziemlich unangenehmen Situationen geführt hat, wenn man mal nichtsahnend sein Zimmer verlassen hat um duschen zu gehen..

Die Krönung: Nach einem solchen unangemeldeten Besuch des Maklers bekamen wir einen Beschwerdebrief des Vermieters, dass die Wohnung angeblich vermüllt gewesen sei und sich zudem die Nachbarn über Lärm beschwert hätten, was aber nach Rücksprache nicht möglich sein kann, da diese im Urlaub waren und uns gegenüber sehr positiv eingestellt sind.

Wir haben ihm nun ein Schreiben geschickt, in welchem wir darum bitten, dass wir einen respektvolleren Umgang wünschen und er uns in Zukunkt über Besuche jeder Art informieren soll und sie entsprechend anzumelden hat.

Wie ist die Rechtslage? Darf er oder ein Makler mit fremdem Menschen einfach die Wohnung ohne Absprache oder Anmeldung z.B. durch Klingeln mit dem eigengen Schlüssel betreten? Darf er uns vorschreiben, wie es in der Wohnung auszusehen hat (Stichwort Müll)? Haben wir wegen unserem Brief etwas zu befürchten?
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  #2  
Alt 20.04.2010, 09:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.222
Standard AW: Hausrecht und Hausfriedensbruch - Studenten WG

1. Da diese Wohnung abgeschlossen ist, hat niemand (auch nicht der Vermieter) das Recht, sie ohne Ihre Erlaubnis zu betreten. Sie sollten entweder den Wohnungsschlüssel vom Vermieter verlangen (das ist Ihr Recht!!!), oder aber das Schloss in der Eingangstür auswechseln. Das Schloss deponieren Sie für einen eventuellen Rückbau in ferner Zukunft.

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html

2. Wenn der Besuch des Maklers wegen einer Zimmervermietung nötig sein sollte, muss sich dieser rechtzeitig anmelden und einen Termin absprechen.
Lesen Sie bitte im Mietrechtslexikon zum Thema "Besichtigung". Was dort für den Verkau eines Hauses/einer Wohnung zu lesen ist, trifft auch für eine Neuvermietung zu.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...igung.htm#zeit

3. Ob Ihre Wohnung aufgeräumt ist, oder nicht, hat auf Ihr Mietverhältnis keinerlei Einfluss (das hat den Vermieter schlicht und einfach nicht zu interessieren), so lange die Substanz des Hauses/der Wohnung nicht geschädigt wird, bzw. Sie kein Ungeziefer (Kakerlaken & Co.) züchten.
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  #3  
Alt 20.04.2010, 13:51
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 960
Standard AW: Hausrecht und Hausfriedensbruch - Studenten WG

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmal auf das Stichwort Hausrecht aus dem Mietrecht verweisen. Beim Hausrecht handelt es sich um das Recht der Bestimmung, wem man Zutritt zu der Wohnung gewährt. Dies gilt ebenso für den Vermieter und eine Besichtigung der Räumlichkeiten mit potentiellen Zumietern ist ebenso von der Zusage des Mieters oder der Mieter abhängig. Also nur mit Absprache.

Unangemeldete Besuche stellen den Tatbestand des Hausfriedensbruch dar. -> siehe: Hausrecht und Hausfriedensbruch


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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