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Kein TV mehr wegen Fassadensanierung

Rechte und Pflichten (Mietrecht)

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  #1  
Alt 02.09.2010, 14:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 1
Standard Kein TV mehr wegen Fassadensanierung

Hallo...

habe schon die Suchfunktion genutzt,konnte aber nichts passendes finden.
Ich hoffe,Ihr könnt mir weiterhelfen...

Ich wohne im OG eines Zweifamilienhauses,der Sohn meiner Vermieterin wohnt
unter mir.Da über die Fassade Feuchtigkeit ins Mauerwerk gezogen ist,wird
die Fassade saniert.Bei meinem Einzug habe ich die komplette Sat-Anlage
vom Vormieter übernommen,der Sohn der Vermieterin hat einen Kabelanschluss.
Leider hängt meine Anlage aber gerade an der bereits erwähnten Fassade.
Eigentlich sollten die Arbeiten am 15. dieses Monats beginnen,aber heute morgen standen schon die Gerüstbauer vor der Tür...
Da meine SAT-Anlage im Weg ist,musste ich sie heute morgen entfernen und
stehe nun komplett ohne Fernsehen da.Die neue Fassade wird so sein,das ich
meine Anlage nicht mehr dort befestigen kann...

Nun zu meinen Fragen:

Muss ich es einfach hinnehmen,das meine Anlage,für die ich dem Vormieter
ja etwas bezahlt habe,für mich total wertlos ist? Dadurch,das die Anlage
beim Einzug schon da war,hat der Vermieter ja sein Einverständnis zum
Betrieb gegeben,oder?

Inwieweit muss der Vermieter die Möglichkeit zum Fernsehen bereitstellen?
Mir werden ja nunmal Kosten entstehen,ob zur Einrichtung eines Kabelanschlusses oder die Verlegung der Sat-Anlage hinters Haus.Kann
ich diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen?

Was ist mit der Zeit,in der kein Fernsehempfang möglich ist? Kann man
deswegen die Miete mindern?

Falls ich in Zukunft einen Kabelanschluss nutzen muss: Was ist mit den
Kosten,die mir für die Sat-Anlage entstanden sind? Schliesslich ist die
Anlage dann ja komplett nutzlos für mich...

Ich hoffe,Ihr könnt mir den einen oder anderen Tip geben.
Dafür bedanke ich mich schon mal...

Gruss,

calvin.van.drake
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  #2  
Alt 02.09.2010, 17:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.221
Standard AW: Kein TV mehr wegen Fassadensanierung

Zitat:
Zitat von calvin.van.drake Beitrag anzeigen
Hallo...

Nun zu meinen Fragen:

Muss ich es einfach hinnehmen,das meine Anlage,für die ich dem Vormieter
ja etwas bezahlt habe,für mich total wertlos ist? Dadurch,das die Anlage
beim Einzug schon da war,hat der Vermieter ja sein Einverständnis zum
Betrieb gegeben,oder?

Was zwischen dem Vormieter und Ihnen vereinbart wurde betrifft nicht Ihr Mietverhältnis, das Sie ja mit Ihrem Vermieter abgeschlossen haben.

Inwieweit muss der Vermieter die Möglichkeit zum Fernsehen bereitstellen?

Die Möglichkeit hätten Sie ja mit dem Kabelanschluss. Und das ist ausreichend.

Mir werden ja nunmal Kosten entstehen,ob zur Einrichtung eines Kabelanschlusses oder die Verlegung der Sat-Anlage hinters Haus.Kann
ich diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen?

Nein.

Was ist mit der Zeit,in der kein Fernsehempfang möglich ist? Kann man
deswegen die Miete mindern?

Es gibt viele Gründe, die zur Mietminderung berechtigen. Fehlender Fernsehempfang für ein paar Tage wäre mir neu.

Falls ich in Zukunft einen Kabelanschluss nutzen muss: Was ist mit den
Kosten,die mir für die Sat-Anlage entstanden sind? Schliesslich ist die
Anlage dann ja komplett nutzlos für mich...

EBay oder Kleinanzeige.

Ich hoffe,Ihr könnt mir den einen oder anderen Tip geben.
Dafür bedanke ich mich schon mal...

Gruss,

calvin.van.drake
Mehr Informationen hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...sehempfang.htm
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