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| Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo, ich habe mal eine Frage,
ich wohne in einem Haus mit insgesammt 9 Parteien, ich bin der einzige Mieter in dem Haus, alle anderen Nachbarn wohnen selber in ihrem Eigentum, es gibt eine Hausverwaltung, die Dinge wie Hausdienst etc. regelt. Unter uns wohnt eine Dame, die relativ selten zu Hause ist und anscheinend gerade jetzt im Winter nicht heizt. Gibt es eine Pflicht zum heizen, wenn man nicht zu Hause ist. Im Endeffekt zahle ich ja für sie mit. Vielen Dank schonmal vorab !! |
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#2
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Soweit ich weiß gibt es keine Heizpflicht diesbezüglich. Der Mieter muss nur dafür sorgen, dass durch Untertemperaturen keine Schäden entstehen an Rohren etc.
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#3
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Hallo,
generell gibt es die Heizpflicht im Mietrecht. Die Heizpflicht bezieht sich jedoch nur darauf, dass der Vermieter die Pflicht hat ausreichend Wärme zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist nicht in der Pflicht zu heizen, sollte aber dafür sorgen, dass keine Schäden durch die Kälte entstehen. Inwiefern zahlst du denn für Sie mit? Ggf. könntest du sogar noch davon profitieren, wenn die Heizkosten über den Vermieter abgerechnet werden. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#4
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Hallo,
erstmal danke für die Antworten, ich denke da kann man wohl nichts machen, außer vielleicht mal nett bitten. Ich denke ich zahle für sie mit, weil ich etwas gegen den kalten Fußboden tue und heize, davon kriegt sie bestimmt was ab, den rest kriegt sie dann von der Wohnung unter ihr mit. Wahrscheinlich muß man damit leben, bis jetzt habe ich erst einmal Heizkosten nachzahlen müssen. Außerdem haben wir uns letztes Jahr zwei von diesem automatischen Thermostaten gekauft, die eine bestimmte Temperatur halten und ansonsten die Heizung ausgeschaltet halten, mal sehen ob das was bringt ? Ansonsten habt ihr hier ein klasse Forum, ich werde bestimmt mal wieder reinschauen. Gruß Shamen Geändert von shamen1001 (05.01.2010 um 11:27 Uhr) |
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