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Nach Auszug neue Tür ?

Rechte und Pflichten (Mietrecht)

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  #1  
Alt 29.04.2009, 11:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2009
Beiträge: 1
Unglücklich Nach Auszug neue Tür ?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meines Rechts als Mieter.

Ich bin gerade aus meiner Wohnung/WG ausgezogen, da wir schon länger Probleme mit dem Vermieter hatten.
Ich habe (leider) während ich dort gewohnt habe, an meiner Zimmertür ein Bild mit Reißnägeln (2 Stück) befestigt.
Mein Vermieter hat bei der Zimmerabnahme darauf bestanden, dass ich die baldigen Kosten für eine neue Tür übernehmen, da meine Zimmertür ja nun 'irreparabel beschädigt' ist und sie wohl bevor ich eingezogen war neu einmontiert wurde.
Bei der Tür handelt es sich um eine Kunststofftür. Nachdem ich versucht habe, die zwei kleinen Löcher zuzuspachteln (jetzt sieht man nur noch zwei kleine Flecken, die etwas heller sind als die restliche Tür), wollte mein Vermieter die Tür immernoch nicht abnehmen und besteht weiterhin auf eine neue Tür. Allerdings möchte er auch keine Tür aus dem Baumarkt (die es für etwa 40-70 Euro gibt), sondern er möchte die angeblich exakt gleiche Tür vom Fachhändler, die seiner Meinung nach nicht billig sei.

Gibt es für mich als Mieter hier irgendeine Chance billiger weg zu kommen? Im Sinne von 1. Wieso unbedingt eine teure Tür? 2. Kann sowas nicht als Schönheitsfehler zählen? Denn die Tür ist ja nun wirklich nicht entstellt oder nicht mehr zu gebrauchen. Oder kann sowas eventuell auch als Abnutzung hinzu zählen?
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  #2  
Alt 30.04.2009, 15:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 960
Standard

Hallo Isis,

dies ist eine wirklich schwierige Frage. Vorweg und ganz allgemein: Eine Mietwohnung ist immer nur geliehen, deshalb sollte man sich jederzeit Gedanken machen, wenn man eine Veränderung vornimmt - und wenn sie noch so minimal ist.

Fakt ist: Die Tür ist beschädigt. Und bei einer mutwilligen oder teilweise auch unfreiwilligen Beschädigung durch den Mieter, hat der Vermieter Recht auf Ersatz einer gleichwertigen Tür.

Sollte die Tür nicht mutwillig beschädigt worden sein - z.B. wurde beim Umzug das Funier beschädigt - dann übernimmt dies die Haftpflichtversicherung.

Wie es da bei einer minimalen Beschädigung durch Reißzwecken aussieht, kann ich leider nicht sagen, mal abgesehen davon, dass ich es doch ziemlich kleinkariert finde, vor allem, da die Schäden ja bereits von dir sehr gut (so wie ich das dem obigen Text entnehme) ausgebessert wurden.

Hier rächt sich dann leider ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter.

Ich empfehle dir telefonischen Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterbund sowie Mieterverein einzuholen. Bei Schilderung des Falls und einer Möglichkeit deine Frage mit JA oder NEIN (Austausch oder nicht) zu beantworten, kann es gut und gerne sein, dass dir dort eine kostenlose Auskunft erteilt wird. Hierfür kann jedoch niemand garantieren.


Ich wünsche viel Erfolg und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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