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Pflicht zur Grundstückspflege?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.07.2009, 14:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1
Standard Pflicht zur Grundstückspflege?

Hallo,
ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Vermieter ist die Stadt. Zu diesem Haus gehören ein paar Rasenstücke ca 100 -200 qm groß eine Stellplatzfläche für 6 PKW und Randbeete, sowie eine Hecke und kleinere Bäume und Sträucher. Die Pflege all dessen ist also sehr umfangreich. In meinem Mietvertrag steht nicht drin, wer sich darum kümmert. Nach ein paar Wochen meines Einzugs hieß es plötzlich, ich wäre dran mit Unkraut zupfen, Rasen mähen etc. Mittlerweile wurden 50,-€ für einen Rasenmäher kassiert und ab und zu Spritgeld für diesen. Für den Winter hat sich die Hausgemeinschaft einen eigenen Schneeschieber zugelegt, für den wieder Geld einkassiert wurde. Ist das überhaupt zulässig? Wenn sich schon die Mieter um all die Grünanlagen kümmern, ist es dann nicht Pflicht des Vermieters die Arbeitsgeräte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Und bin ich als Mieter überhaupt dazu verpflichtet, mich um die Grünanlagen zu kümmern? Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern und zudem voll berufstätig. Ich habe keine Zeit und keine Lust mich darum zu kümmern. Wie sehen meine Rechte aus? Kann ich mir das Geld wieder auszahlen lassen?

Vielen Dank für fachkundige Antworten.
Lieben Gruß Kris



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  #2  
Alt 20.07.2009, 10:09
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Pflicht zur Grundstückspflege

Hallo Kris.

Zum Thema Balkon, Terasse und Garten haben wir einen sicher hilfreichen Artikel für dich:
Gartennutzung im Mietrecht

Hier findest du im letzten Absatz, wer für die Gartenpflege zuständig ist, wenn im Mietvertrag nichts weiteres geregelt wurde - der Vermieter.

Natürlich können die Kosten für die Grundstückspflege dann auf die Mieter umgelegt werden, dass hieße wenn ein Garten- und Landschaftsgärtner beauftragt werden würde. Dies gilt ebenso für Material, dass zur Gartenpflege benötigt wird.

In Eurem Falle bedeutet das: Du bist nicht verpflichtet die Arbeiten zu erledigen, aber dennoch bist du an den Kosten zu beteiligen, wenn der Garten gemeinschaftlich genutzt werden kann. Ob eine Nutzung erfolgt ist davon unabhängig.


Ich hofe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


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