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#1
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Und noch ein Problem dank der nicht putzenden Nachbarn...
![]() Diese haben sich vor vielen Jahren eine Plexiglaswand an den Balkon geschraubt, dieses Verglasung erreichte in diesem Jahr den Höhepunkt , es erreichte fast Wintergartenniveau. Fast geschlossen rundherum. Dies untersagte der Vermieter diesen Menschen. Da diese Menschen nun natürlich über die unverschämte Ansage des Vermieters waren wurde das Problem auf uns umgelegt. Da wir auf dem Balkon einen Pflanzkübel aus Holz mit einem daran befetigtem Rankgitter zur einen Seite haben, sind nun diese Leute und der Vermieter der MEinung der verschiebbare Kübel müsse entfernt werden, da er höher als die Balkonbrüstun sei, Ist dies so richtig? Er ist frei verschiebbar und nicht angedübelt und die Pflanzen befinden sich lediglich am Gitter und in keinster Weise an der Hauswand etc...Laut Mietrecht darf ich doch meinen Balkon gestalten und benutzen wie ich es mir vorstelle? Sofern dies nicht bauliche Maßnahmen an der Fassade etc. betreffen. |
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#2
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Auch eine optische Beeinträchtigung der Fassade/des Balkons muss der Vermieter nicht dulden.
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#3
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dies gilt auch für unseren Kübel mit Rankgitter? Dann hatte ich den Artikel im Netz falsch verstanden?
Das Anbringen von Pflanzgittern, Rankhilfen oder einem optisch unauffälligen Sichtschutz auf Balkon und Terrasse ist gestattet, solange das Mauerwerk nicht beschädigt wird. |
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#4
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Es ist Ermessenssache des Vermieters, ob ihm das Rankgitter gefällt oder nicht. Aber alles was unterhalb der Balkonbrüstung abläuft, hat den Vermieter nicht zu interessieren.
Geändert von Regenmacher (28.04.2010 um 12:49 Uhr) |
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#5
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Alles klar, danke für die Antwort.
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