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Recht auf fristlose Kündigung bei Vermieterwechsel?

Rechte und Pflichten (Mietrecht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 14.11.2008, 18:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 1
Standard Recht auf fristlose Kündigung bei Vermieterwechsel?

Unsere bisherige Vermieterin ist verstorben, die Erben wollen die Wohnung verkaufen.
Bis jetzt ist noch keine Kündigung ausgesprochen. Wir könnten zum 1.1.2009 eine neue Wohnung bekommen, nun wollen die Erben (neuen Vermieter) uns aber nicht fristlos aus dem Mietvertrag lassen.
Da wir nicht unbedingt doppelt Miete zahlen wollen .was tun, wer weiss Rat???
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  #2  
Alt 15.11.2008, 20:09
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 882
Standard

Hallo Hape,

generell ist es so, dass ein neuer Vermieter, ob durch Erbschaft oder auch Kauf, in die Rechte und Pflichten des alten bestehenden Mietvertrags eintritt (§ 566 BGB) -> Kauf bricht nicht Miete!

Infolge dessen besteht auch kein Recht auf eine fristlose Kündigung durch den Mieter und du bist an den Mietvertrag mit seinen gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden.

Eine Möglichkeit, die ich sehe wäre es, den neuen Vermieter zu bitten die Wohnung für Euch freizuhalten, so dass Ihr einen späteren Bezugstermin ausmacht. Probleme könnten sich natürlich ergeben, wenn Ihr nicht die einzigen Interessenten an der Wohnung seid.

Bitte gebt uns doch einmal bescheid, wie es bei Euch weitergelaufen ist. Solltet Ihr weitere Fragen haben, so stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.


Liebe Grüße,


Mietrecht-Einfach
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