|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Frage zur Mietkaution bzw. Mietsicherheit
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zur Mietkaution: In meinem Mietvertrag ist eine Kaution von 900 EUR festgelegt. Die Kaltmiete beträgt 200 EUR / Monat + Nebenkosten 100 EUR / Monat = 300 EUR. Jetzt habe ich bei Euch gelesen, dass die Mietsicherheit maximal drei Monatsmieten betragen darf. Bezieht sich dies auf die Kaltmiete oder die Warmmiete, also Miete, inkl. Nebenkosten? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Allva (07.11.2007 um 01:23 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Allva,
ich habe mal nachgelesen und bin darauf gestoßen, dass es sich hierbei ausschließlich um die Kaltmiete handelt. Also dürfte deine Mietkaution ja die 600,- EUR nicht überschreiten. Dies wurde auch durch das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt. Die einzige Ausnahme ist, wenn du unaufgefordert eine Bürgschaft geleistet haben solltest. Ist dies nicht der Fall, so sprich deinen Vermieter doch einmal darauf an und Ihr könnt das vielleicht klären. Lieben Gruß und viel Erfolg
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
Hallo,
ich habe meinen Vermieter mal auf den Sachverhalt hingewiesen und er erkannte sich einverstanden die Kaution auf 600,- EUR zu senken und dies in der Folgezeit auch bei anderen Vermietern zu berücksichtigen. Er hat es nochmal nachgelesen und überprüft. Er hat es schlichtweg nicht anders gewusst ... sagt er zumindest. Also vielen Dank für Eure Stellungnahme. Hat mir echt geholfen. |
#4
|
||||
|
||||
Das freut mich, dass es dir weitergeholfen hat.
Lieben Gruß
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#5
|
|||
|
|||
AW: Frage zur Mietkaution bzw. Mietsicherheit
Zitat:
Ein Mieter wäre berechtigt eine Überzahlung sofort zurück zu fordern. |
#6
|
|||
|
|||
AW: Frage zur Mietkaution bzw. Mietsicherheit
@Sange
Dieser Beitrag ist aus 2007. Ob die TE heute noch eine Antwort erwartet? |
#7
|
||||
|
||||
AW: Frage zur Mietkaution bzw. Mietsicherheit
Ich vermute es lag an einer fehlerhaften Verlinkung des Themas zum Thema Testament, welches auf diesen Beitrag führte und hätte führen sollen auf: http://www.forum-recht-einfach.de/te...eins-2065.html
Liebe Grüße, Recht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
kaution, mietkaution, mietsicherheit |
|
|