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#1
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Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und habe eine dringende Frage. Ich wohne nun seit knapp 5 Jahren in dieser Wohnung vor ca. 3 Jahren wurden in der Toilette Wasseruhren angebracht. Bei dieser Installation wurde ein Teil der Tapete weg gerissen und die Wand teilweise mit Putz verschmutzt, die Leitungen vom Waschbecken zu den Uhren liegen offen auf der Wand. Die Vermieter teilten mir damals mit, dass man das mit der Zeit noch alles verfliesen wird. Letztes Jahr hatte sich noch immer nichts getan, da nachdem die Dachfenster ausgetauscht wurden, plötzlich kein Geld mehr da war. Im September tapezierte ich alle Wohnräume frisch und wollte auch das Klo mit machen. Ich rief bei meinen Vermietern an und erfuhr, dass man das mit dem Fliesen legen bald in Angriff nehmen wolle. Das mit dem tapezieren lies ich dann im Klo. Gestern bekam ich nun einen Anruf meiner Vermieterin, dass in 2 Wochen die Fliesenleger kommen und ich 2 Wände des Klos von der Tapete befreien soll. Mein Frage ist, bin ich dazu verpflichtet? Die Tapete wurde nicht von mir beschädigt und seit 3 Jahren warte ich, dass das Klo gefliest wird. Kann mir jemand helfen? |
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#2
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Hallo Grünschnabel,
generell sehe ich es nicht als Aufgabe des Vermieters an, vorbereitende Maßnahmen für Handwerkerarbeiten selber auszuführen. Wenn einem hier ein Zacken aus der Krone bricht, dann sollte man dies dem Vermieter mitteilen. Oder man legt selber Hand an und wahrt den Hausfrieden - vor allem in Anbetracht dessen, dass der Vermieter scheint Geld zu benötigen und hier vielleicht bei Auszug die Kaution ein geeignetes Mittel für gegebene Vorwände darstellt um diese zu kassieren. Fazit: Ich bin der Meinung, es ist nicht die Aufgabe des Mieters hier tätig zu werden und die Tapeten zu entfernen. Dies sind Nebenleistungen der Reparaturarbeiten und Vermietersache. Sollte das Verhältnis zum Vermieter schlecht oder in Zukunft erschwert sein, würde ich selbst Hand anlegen. Diese Arbeit sollte ja keine Angelegenheit von Tagen sein. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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