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#1
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Hallo,
ich wohne in einem Altbau und habe folgendes Problem: Im Bad ist ein äußerst geringer Wasserdruck, so dass Dusche und Waschbecken kaum bis gar nicht zu benutzen sind. Dazu ist zu sagen, dass das Bad von einem früheren Mieter eingebaut worden ist und nicht im Mietvertrag aufgeführt ist. Nun ist die Frage, ob die Vermieterin nach allgemeinen Mietrecht dazu verpflichtet ist, eine Waschgelegenheit (Dusche/Badewanne + Waschbecken) zu schaffen. Wäre dies der Fall, müsste sie doch eigentlich für Reparaturkosten aufkommen. Kann mir dazu jemand hilfreiche Informationen geben? Danke, MarcoG. |
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#2
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Hallo Marco,
dass das Bad nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, ist natürlich seltsam. Dennoch ist es so, dass Kleinreparaturen teilweise vom Mieter übernommen werden müssen, im Speziellen im Bereich Gas, Wasser und Elektrizität und bis zu 100 Euro. Dies zählt zu den Instandhaltungen. Hierzu müsste es in deinem Mietvertrag eine spezielle Regelung geben. Dies solltest du vorab prüfen: Reparaturen und Kleinreparaturen Sollte dem nicht so sein, dann melde dich bitte nochmal und ich werde versuchen vielleicht noch etwas Licht in den Sachverhalt zu bringen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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