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Neuer Fußboden - wohin mit den Möbeln?

Reparaturen und Modernisierung (Mietrecht)

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  #1  
Alt 09.03.2009, 18:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 2
Standard Neuer Fußboden - wohin mit den Möbeln?

In unserer Mietwohnung muß der Fußboden erneuert werden, da es überall Huckeln hochtreibt (nicht der Belag sondern direkt der Estrich). Jetzt muss komplett das ganze Wohnzimmer leergeräumt werden. Wir haben in unserer Wohnung keinen Platz Anbauwand, Sessel, Tisch usw. irgendwo hinzustellen. Desweiteren können wir deswegen auch keinen Urlaub nehmen. Wie soll das alles gehen, was können wir tun?
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  #2  
Alt 09.03.2009, 20:01
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Das hier ist ein Forum, welches sich mit dem Mietrecht beschäftigt.
Für Hilfe in sonstigen Lebenslagen wenden Sie sich bitte an jemanden vor Ort.
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  #3  
Alt 10.03.2009, 10:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 960
Standard

Wie Roccus schon sagt können hier im Prinzip nur Freunde und Verwandte helfen.
GGf. zeigt sich der Vermieter auch bereit für die Reparatur eine geeignete Unterkunft wie Hotel oder Pension zu übernehmen. Hierauf würde ich mich aber nicht verlassen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #4  
Alt 10.03.2009, 14:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von Mietrecht-Einfach Beitrag anzeigen
Wie Roccus schon sagt können hier im Prinzip nur Freunde und Verwandte helfen.
GGf. zeigt sich der Vermieter auch bereit für die Reparatur eine geeignete Unterkunft wie Hotel oder Pension zu übernehmen. Hierauf würde ich mich aber nicht verlassen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
Eigentlich wollte ich ja auch wissen, was mir lt. Mietrecht zusteht, z. B. Hilfe beim Ausräumen, ein Container, oder auch Hotel, da die Wohnung ja nicht bewohnbar ist. Die Küche ist nur über das Wohnzimmer erreichbar.
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  #5  
Alt 10.03.2009, 17:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 960
Standard

Hallo Rhodos2006,

wenn die Mängel bei Abschluss des Vertrages nicht bekannt waren oder auch später ohne eigenes Verschulden auftraten, so hat der Vermieter Schadenersatz zu leisten oder den mangelfreien Zustand der Wohnung wiederherzustellen.

Daraus folgt auch die Verpflcihtung zum Heraus- und Hereinräumen der Möbel.

Da die Wohnung in dieser Zeit unbenutzbar ist, muss der Vermieter auch die Kosten für eine eventuelle Übernachtungsmöglichkeit übernehmen. Hierbei ist natürlich darauf zu achten, dass die Kosten möglichst klein gehalten werden, denn für den Mieter gilt die Schadensminimierungspflicht.

Relevante Paragraphen: § 536b BGB, § 536a Abs. 1 BGB und § 249 Abs. 1 BGB.

Ich hoffe ich konnte nun ein wenig weiterhelfen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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