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Terrassentür (Schließmechanik) wurde repariert, muß ich das bezahlen?

Reparaturen und Modernisierung (Mietrecht)

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  #1  
Alt 01.03.2010, 20:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 1
Standard Terrassentür (Schließmechanik) wurde repariert, muß ich das bezahlen?

Ich habe über zehn Jahre in dieser Wohnung gelebt und die meisten Reparaturen immer selbst durchgeführt, jetzt wo ich ausgezogen bin fangen die ehemaligen Vermieter zu spinnen an. Angeblich hat die Terrassentür nicht richtig geschlossen, deshalb wurde eine Reparatur von 98,- fällig die ich jetzt bezahlen soll. Bei der Wohnungsübergabe war nicht die Rede davon. Außerdem habe ich vor 3 Jahren schon reklamiert das die Türe nicht gut schließt, damals hats der Vermieter selbst repariert.
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  #2  
Alt 03.03.2010, 16:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.221
Standard AW: Terrassentür (Schließmechanik) wurde repariert, muß ich das bezahlen?

1. Bevor der Vermieter an diese Sache einen Handwerker lässt, hätte er Sie informieren müssen, damit Sie den Schaden beheben können.

2. Was sagt der Mietvertrag zum Thema Kleinreparatur bzw. Bagatellschaden? Meist ist die Höchstgrenze bei 80,- Euro. Also ist das sowieso nicht Ihr Bier.
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