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Wände weiß streichen nach Auszug

Reparaturen und Modernisierung (Mietrecht)

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  #1  
Alt 11.08.2009, 21:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 1
Standard Wände weiß streichen nach Auszug

Mietvertrag ist vom 01.08.2007
Die Wohnung war in einem renovierten Zustand und die Wände waren alles weiß.
Nach Einzug habe ich die Wände im Schlafzimmer lavendel, im Wohnzimmer hellbraun (latte macciato) und in der Küche und im Flur apfelgrün gestrichen.

Die Wohnung habe ich also knapp 2 Jahre gemietet. Nun meine Frage: Muss ich die Wohnung im weißen Zustand übergeben.
Auszug aus dem Mietvertrag:
§ 15 Instandhaltung der Wohnräume

Abs. 2 die üblichen Renovierungsfristen
Küche, Bad 3 -jahre
Wohn- und Schlafräume 5 Jahre
Nebenräume 7 Jahre

Abs. 5
Endet das Mietverhätnis nach Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen bei Beendigung auszuführen (trifft ja nicht zu)
Wände und Decken sind in Weiß zu streichen. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass die Schönheitreparaturen fachmännisch und innerhalb der Renovierungsfristen durchgefürht worden sind.

Abs. 6
Endet das Mietverhätnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ist der Mieter verpflichtet, die aneiligen Kosten für die Schonheitsreparaturen aufgrund eines KVA eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Mieter folgende Maßgaben zu zahlen:
liegen die Schönheitsreparaturen länger als 10 Monate zurück mit 30% in Küche Bad
liegen die Schönheitsreparaturen länger als 12 Monate zurück mit 20% in Wohn- und Schlafräumen

Der Mieter kann sich von diesen anteiligen Verpflichtungen dadurch befreien, dass er die Schönheitsreparaturen vor dem Ende des Mietverhältnisses in fachmänischer Qualität selbst durchführt.

Ist diese Vereinbarung überhaupt rechtskräftig und muss ich meine Wohnung renovieren?
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  #2  
Alt 12.08.2009, 18:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 960
Standard AW: Wände weiß streichen nach Auszug

Hallo lillie,

grundsätzlich gilt, dass eine Wohnung in dem Zustand übergeben werden muss, wie sie bezogen wurde. Hier gibt es natürlich Ausnahmen, vor allem bei Wohnungen, die bereits bei Einzug renovierungsbedürftig sind.

Und nur um den Sachverhalt mal ein wenig zu vertiefen:
Die Wände sollten wieder weiß gestrichen werden, damit ein neuer Mieter sich die Wohnung entsprechend individuell einrichten kann, wie du es getan hast.

Dennoch kann es nicht schaden, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Vielleicht gefällt es ihm und der neue Anstrich darf bleiben. Jedoch würde ich mir hierbei keine großen Hoffnungen machen - einen Versuch ist es dennoch Wert.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


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