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Der Spülkasten ist undicht - Reparatur = Sache des Vermieters oder Mieters?

Reparaturen (Mietrecht)

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  #1  
Alt 10.10.2007, 23:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 4
Standard Der Spülkasten ist undicht - Reparatur = Sache des Vermieters oder Mieters?

Hallo Leute,

ich habe ein Problem mit einem permanent laufenden Spülkasten.
Sicher ist das eine Kleinigkeit, aber ich bin leider handwerklich so ungeschickt, dass ich mich da selbst nicht rantraue.

Jetzt habe ich einfach nur die Frage, wenn ich eine Reparatur veranlasse, erstattet mir der Vermieter dann diese Rechnung?


Lieben Gruß, Sven
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  #2  
Alt 11.10.2007, 00:22
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 882
Standard

Hallo Sven,

grundlegend ist es so, dass der Vermieter die Aufgabe hat, den Zustand einer Wohnung zu erhalten. Somit wäre diese "Klempnerarbeit" auch dem Vermieter zuzuschreiben.
Du solltest aber auf jeden Fall prüfen, ob im Mietvertrag nicht gegebenenfalls etwas anderes geregelt ist.

Zur Verfahrensweise würde ich dir auch vorschlagen nicht direkt einen Klempner zu beauftragen, sondern dies mit dem Vermieter abzusprechen. Dieser sollte dann den Auftrag für die Kleinreparatur erteilen und auch die Rechnung erhalten und zahlen.

Somit solltest du auf der sicheren Seite sein!
__________________

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  #3  
Alt 11.10.2007, 14:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 4
Standard

Hallo,

ich habe nochmal in meinen Mietvertrag geschaut und dort war nichts gegenteiliges geregelt. Also habe ich meinen Vermieter angerufen und der hat heute morgen direkt jemanden vorbeigeschickt, der sich damit mehr auskennt als ich.

Vielen Dank für die schnelle Stellungnahme!


Lieben Gruß, Sven
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