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Schenkung von Bundesschatzbriefen

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 19.07.2016, 12:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2016
Beiträge: 1
Standard Schenkung von Bundesschatzbriefen

Hallo,
meine Frage betrifft eine Schenkung von 1997, die als vorzeitiges Erbe anzurechnen ist und jetzt ausgeglichen werden muss.
Da es sich um Bundesschatzbriefe handelte, die noch eine Laufzeit von 5 Jahren hatten und einen guten, festgesetzten Zinssatz, ist mir nicht klar ob der Betrag des Moments der Schenkung angerechnet wird oder ob die Zinsen dazu gerechnet werden. Dazu kommt dann auch noch der Ausgleich der Inflationsrate von 1997 bis heute?
Kennt sich da jemend aus?

Vielen Dank



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  #2  
Alt 20.07.2016, 12:06
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkung von Bundesschatzbriefen

Hallo,

der Sachverhalt ist leider zu komplex für ein Forum und ich kann nur raten den Weg zu einem Anwalt aufzusuchen. Zum einen wäre zu prüfen, ob diese Schenkung überhaupt auszugleichen ist!
Stichworte hierbei sind:
Pflichtteilergänzungsanspruch (über 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil):
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Ausgleichungspflicht:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

Zum anderen wäre dann auch zu klären, ob der Erblasser den Ausgleich angeordnet hat oder anordnen hätte müssen!

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Viel Erfolg, Erbecht Einfach
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Stichworte
ausgleich, bundesschatzbriefe, schenkung

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