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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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Erbreihenfolge bei zwei Todesfällen
Meine Großmutter ist vor zwei Jahren gestorben und hat in Ihrem Testament Ihr Erbe an Kinder und Kindeskinder vermacht.
Mein Vater und seine Schwester lagen im Streit so ist das Erbe bis heute noch nicht aufgeteilt. Mein Vater der von meiner Mutter geschieden ist und mit einer neuen Frau kinderlos verheiratet war ist vor einem Monat gestorben. Er und seine Frau haben ein Berliner Testament verfasst nachdem der zuletzt lebende Partner alles erbt und danach das Erbe zwischen mir und den leiblichen kindern der Stiefmutter übergehen soll. Die Frage ist: Geht das Erbe meiner Großmutter nun an die Schwiegermutter über, oder kann die Formulierung Kinder und Kindeskinder zu meinen Gunsten ausgelegt werden? |
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#2
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AW: Erbreihenfolge bei zwei Todesfällen
Hallo,
grundlegend sind hier zwei Erbfälle zu unterscheiden, die in Ihrer Reihenfolge her "abgearbeitet" werden müssen. 1. Fall aus Ihrer Sicht - Tod der Großmutter: Hier ist das Erbe gemäß Testament zu verteilen. 2. Fall aus Ihrer Sicht - Tod Ihres Vaters: Das Berliner Testament Ihres Vaters, nach welchem Sie nach Tod des Letztversterbenen die Erbmasse mit den Stiefkindern teilen. Somit haben Sie meines Erachtens nach volles Anrecht auf Ihren Erbteil aus dem Todesfall Ihrer Großmutter, welche Sie innerhalb Ihres Testaments bedacht hat. Dass das Erbe noch nicht abgewickelt werden konnte ist dabei nicht relevant. Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
gültigkeit, kindeskinder, nacherbe, testament, vorerbe |
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