Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Testament

Testament Fragen zum Thema Testament
(Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten)

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Behinderten-Testament, Schmerzengeld, Kombination aus beiden

Testament - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.07.2017, 08:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2017
Beiträge: 1
Standard Behinderten-Testament, Schmerzengeld, Kombination aus beiden

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu folgender Problematik bitte ich um Rat:

Situation:

Eine (wg. Ablehnung des Versorgungsamtes nicht „offiziell“) seelisch behinderte Person arbeitet in einer WfbM und ist daher auf Grundsicherung nach SGB XII, Kap. 4 sowie weiterer Eingliederungshilfen angewiesen.

Ihre Vermieter möchten sich aus Altersgründen von ihren Immobilien (schnellst möglich) trennen und haben der behinderten Mieterin angeboten, die Wohnung an sie zu verschenken oder ihr ein Nießbrauchsrecht einzuräumen (Vermieter / noch Eigentümer dieser Wohnung wollen sich selbst aber auch ein Nießbrauchsrecht bestellen).

Die behinderte Mieterin selbst hat keine Freunde, lediglich eine Pflegeperson, einen Bevollmächtigten (als Alternative zur Gesetzlichen Betreuung) und ein paar Bekannte, wovon die meisten selbst in der „Sozial-Hilfe-Falle“ oder Schuldenproblemen hängen; Kontakt zu Familienangehörigen wegen Gewalttaten (…) abgebrochen.

Ziele:

1. die (noch) Eigentümer / Vermieter der besagten Wohnung möchten sich zur eigenen Altersvorsorge ein Nießbrauchsrecht einräumen
2. gleichzeitig wollen sie auch der schicksalsbehafteten behinderten Mieterin ein „existenzielles Fundament“ in Form eines Nießbrauchsrechts schaffen, ohne dass die Mietern (im Falle einer Schenkung vom Sozialamt „enteignet“ werden oder dazu Mitbewohner zum Erzielen von Mieteinnahmen, gezwungen werden kann; sie wäre dann trotzdem ja noch sozialehilfe-abhängig)
3. nach erfolgter Nießbrauchsbestellungen soll die Wohnung verschenkt o. verkauft werden
4. weiterhin wollen sie möglichst lange Verfügungsgewalt / zumindest Einflussmöglichkeiten über diese Wohnung (z.B. bzgl. Verkauf, Schenkung, bauliche / sanierungsbez. Gestaltungen, Rückforderungsrechte) beibehalten im Rahmen eines Dispositions-Nießbrauchs
5. den Verwaltungsaufwand und die Pflichten, die eine Immobilie mit sich bringt wollen sie altersbedingt ja loswerden und einer ausgewählten Person X entsprechende Verfügungsbefugnisse einräumen

Folgende Überlegungen wurden bereits getroffen:
1. Erbvertrag i. V. mit einer Dauertestamentsvollstreckung, Einsetzen nicht befreiter Vorerbe, Nacherbe
2. Eingehen eines Treuhandverhältnisses
3. als indirekte „Mitwisser“ erfolgter Gewalttaten die Wohnung bzw. Mieteinnahmen als (vertraglich nachgewiesenes) Schmerzensgeld als „Schulübernehmer“ auszuzahlen bzw. auszahlen zu lassen

Fragen:

zu den Zielen 1+3)

Wäre die (vor Schenkung o. Verkauf) Nießbrauchsbestellungen rechtlich in dieser Kombination zulässig und für beide Nießnutzer dann auch „sicher“ vor potentiellen privaten oder öffentlichen Gläubigern; dürften dann die Nießnutzer „erster Priorität“ (Bruttoniesbrauch) Miete von der jetzigen Vermieterin einnehmen, wenn diese sich vertraglich dazu verpflichtet, solange als Nießnutzerin zu verzichten? Wäre auch dies rechtlich zulässig und „sicher“

zu den Zielen 4+5)

Ist dies – abgesehen von der privatrechtlichen Einigung – auch generell rechtlich zulässig?

zu Überlegung 1)

Ist es möglich, einen „Aufstocker“, der auch noch private Schulden hat als Testamentsvollstrecker zu bestimmen, ohne dass seine Gläubiger darauf zugreifen können? Reicht es aus, wenn sie klar getrennt und nachweislich ein Treuhandkonto (eben als Testamentsvollstrecker) führen? Falls nein: kann diese Person dann wenigstens darauf achten (z.B. mit vertraglich vereinbarten Mitbestimmungsrecht), dass ein anderer im Sinne der (noch) Eigentümer handelt?

zu Überlegung 2)

Würde diese Option ausreichen, falls sich nicht genug Ersatznacherben oder klassischer Treuhänder findet? Wäre das Treuhandeigentum geschützt vor Insolvenz des Treuhänders selbst oder Gläubigern des wirtschaftlich Bedachten

zu Überlegung 3)

Wäre diese Option rechtlich zulässig, wenn dies privat-vertraglich entsprechend bestimmt würde (Schenker selbst sind ja nicht die Täter, sondern sie würden aus moralischen Gründen die Zahlungsverpflichtungen übernehmen und darüber hinaus eine Strafanzeige gegenüber den Tätern zu gefährlich erscheint und Klage auf Schmerzengeldzahlung diesen gegenüber aus Beweisnot nicht durchsetzbar wäre)


Falls o.g. Ideen nicht zulässig oder aus sonstigen Gründen nicht möglich sind- bestehen dennoch Gestaltungsmöglichkeiten, diese komplexe Problematik im o.g. Sinne zu lösen? Wenn ja- welche?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

MfG



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 27.08.2017, 13:06
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Behinderten-Testament, Schmerzengeld, Kombination aus beiden

Hallo,

dieser Fall übersteigt leider die Kompetenzen eines kostenlosen Forums und macht meines Erachtens nach eine Rechtsberatung notwendig, die eine Community dieser Art nicht leisten kann und darf.

Ein kostenloses Angebot für die Behandlung Ihres Falles durch einen Anwalt können Sie hier unverbindlich anfordern: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Ich wünsche viel Erfolg, Erbecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Testament

Stichworte
behindertentestament, schmerzensgeld, sozialamt


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Höherer Erbanteil auf Vermögen des behinderten Sohnes durch lebenslange Pflege exxped Erbschaft und Erbe 1 26.03.2017 15:53
Tante verstorben ohne Testament, Vater mit Testament - Wie ist die Erbfolge? plumbum Erbschaft und Erbe 1 29.10.2016 16:24
Zweites Testament nach Berliner Testament/Vorausvermächtnis rotwolf Erbrecht allgemein 6 06.10.2014 09:31
Hat ein notarielles Testament mehr Wirkung als ein privates Testament? V40 Erbschaft und Erbe 3 22.07.2014 11:08


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Testament
Behinderten-Testament, Schmerzengeld, Kombination aus beiden