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Definition Eigennutzung bei Erbengemeinschaft

Testament - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 19.11.2016, 11:24
Pia Pia ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2
Standard Definition Eigennutzung bei Erbengemeinschaft

Hallo.
Meine Großeltern hatten zwei Kinder. Meine Mutter und mein Onkel. Meine Mutter ist bereits verstorben. Das heißt, meine Schwester und ich erben zusammen 50%, mein Onkel auch 50%.
Im Testament meiner Großeltern steht, dass mein Onkel das Grundstück mit Haus erbt.
Bei Eigennutzung hat er je 25% des Hauswertes an meine Schwester und mich zu zahlen.
Bei Vermietung bekommt er 50% der Mieteinnahmen, je 25% meine Schwester und ich. Die Kosten sind ebenfalls zu diesen Teilen zu tragen.
Bei Verkauf bekommt er 50%, meine Schwester und ich je 25%.
Genauere Angaben stehen nicht im Testament.

Da mein Onkel bereits im Eigenheim wohnt, sieht er keine Eigennutzung vor, damit er uns nicht auszahlen muss. Verkaufen will er auch nicht.

Ist es richtig, dass eine Eigennutzung nur mit der Bewohnung der Immobilie erfolgt, nicht allein durch den Besitz?
Wirkt sich die Eigennutzung auf nahe Angehörige aus? Könnte mein Onkel seine Tochter dort einziehen lassen ohne dass er uns auszahlen muss?
Müsste seine Tochter dann Miete zahlen?
Kann mein Onkel die Miete auf einen Symbolischen Euro reduzieren, damit meine Schwester und ich uns an den Kosten beteiligen müssen?
Barmittel (nur gering vorhandenen, deutlich unter dem Hauswert) werden zu den oben genannten Teilen geteilt. Entspricht diese Regelung den Pflichtteilen?

Fragen über Fragen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Pia



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  #2  
Alt 24.11.2016, 14:35
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Definition Eigennutzung

Hallo Pia,

ich lese aus dem Testament, dass Sie (und Ihre Schwester) und Ihr Onkel die Immobilie zu den Prozentsätzen 25%, 25% und 50% besitzen, egal, wie sie genutzt wird!

In diesem Fall besteht also eine Erbengemeinschaft aus drei Erben, die gemeinsam ein Haus besitzen. Diese Erbengemeinschaft kann nur durch Auszahlung aufgelöst werden. Das bedeutet, dass Sie das Haus an einen Dritten verkaufen oder einer der Erben es (viellecht zum marktüblichen Preis) kauft und die anderen Erben anteilig ausgezahlt werden.

Die Möglichkeit, dass die Immobilie innerhalb der Erbengemeinschaft unter Wert genutzt oder vermietet wird und die Kosten auf Sie abgewälzt werden sehe ich nicht und kann nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten, sollte der Bruder Ihrer Mutter "Schmu" machen und versuchen testamentarische Formulierungen auszuhebeln.

Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 24.11.2016, 19:03
Pia Pia ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2
Standard AW: Definition Eigennutzung bei Erbengemeinschaft

Danke für die Antwort.
Pia
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Stichworte
eigennutzung, erbengemeinschaft, haus, pflichtteil

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