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Alt 23.05.2008, 11:43
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Das sehe ich genauso:
Also wenn im Mietvertrag keine Passage abgefasst ist, dass keine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, so hast du Anspruch darauf, dass die Kosten auch abgerechnet und deine Vorauszahlungen gegengerechnet werden (i.d.R. jährlich zum 31.12.XXXX).
Und die Nebenkostenabrechnung 2007 ist bis spätestens zum 31.12.2008 zuzustellen, auch dies ist richtig. Sollte diese später zugehen und du eine Nachzahlung erhalten, so ist diese nicht mehr wirksam...

Und 330,- EUR nur für die reinen Betriebskosten erscheint meiner Meinung nach als extrem überteuert! Dort würde ich auf alle Fälle auf eine Abrechnung bestehen!

Oder auch schon im Vorfeld auf eine Auflistung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
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