Berliner Testament einseitig änderbar?
Hallo zusammen,
habe folgende Frage: Vater und Mutter haben gemeinsam (vor über 10 Jahren) ein Berliner Testament gemacht. Kinder sind hierin nicht weiter aufgeführt, sodaß diese dann nur den Pflichtteil bekommen würden.
Leider hat sich das Paar mitlerweile so zerstritten, daß Vater am liebsten im Falle seines Ablebens das ihm zur Hälfte gehörende Haus (andere Hälfte gehört der Mutter) nur den beiden Kinder vererben würde.
Geht das, ein Berliner Testament einseitig anfechten?
bzw. welche Möglichkeiten würde es darüberhinaus geben.
Da die Mutter nie freiwillig verzichten würde sieht die Sache nicht so rosig aus oder?
Danke und freundliche Grüsse
R.Mayer
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