AW: Bevorstehender Erbfall und einige Fragen dazu
Das mit der "Erbengemeinschaft" verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht wirklich. Ich hatte das Thema "Pflichtteil" bisher so aufgefasst, dass die Person, die auf ihr Pflichtteil verwiesen wird, kein wirklicher Erbe ist, sondern eher eine Art Gläubiger gegenüber der Erbmasse. Soll heißen, wirklich Erben im vorliegenden Fall sind die Töchter meines Freundes, die sozusagen das Pflichtteil schulden, da sie Erben geworden sind und mein Freund nicht. Oder entsteht dieser Eindruck nur, weil das Pflichtteil in Geld zu leisten ist?
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