AW: Bevorstehender Erbfall und einige Fragen dazu
Sie haben völlig recht!
Der Pflichtteil ist von den letztendlichen Erben an den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Hier habe ich was durcheinandergewürfelt.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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