AW: Einseitige Kündigung nach Trennung möglich?
Hallo,
wenn Ihr Sohn und seine Freundin beide als Mieter im Vertrag stehen und diesen auch beide unterschrieben haben, können Sie den Vertrag auch nur gemeinschaftlich kündigen!
Somit gibt es auch eigentlich nur eine Möglichkeit:
Das Gespräch mit dem Vermieter suchen, den bestehenden Mietvertrag gemeinsam kündigen (ggf. auch Aufhebungsvertrag vereinbaren) und einen neuen Mietvertrag mit einem Mieter abschließen.
Bis das nicht geklärt ist, schuldet Ihr Sohn auch weiterhin die hälftige Miete!
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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