Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?
Hallo,
meine verwitwete Oma hat vor 2 Jahren 2 Immobilien verschenkt
den mitbewohnten Hof an meine Mutter, eine andere Wohnung an meine Tante. Wertverhältnis Hof/Wohnung 2:1. Im Vertrag steht bei meiner Mutter ausdrücklich, dass auf eine Anrechnung auf den Pflichtteil verzichtet wird. Bei meiner Tante im Bezug auf die Wohnung nichts (weder anrechnen, noch nicht anrechnen). Meine Mutter und die Tante mit der Wohnung müssen der Tante die "nichts" bekommen hat Ausgleichsgelder zahlen. Außerdem muss meine Mutter Wárt und Pflege übernehmen. Eine spätere Ausgleichspflicht etc. ist nicht erwähnt
Alle sind sich aktuell darüber einig, dass im Erbfall die Immobilien hinsichtlich Ausgleichsverpflichtungen etc. nicht mehr berücksichtigt werden sollen, da ja bereits bei der Schenkung alle 3 Schwestern gleichgestellt wurden.
Anders gesagt soll später nur noch der Nachlass Berücksichtigung finden.
Frage: Ist das rechtlich so auch tatsächlich sicher? Wie verhält es sich hier mit dem Pflichtteilergänzungsanspruch?
Unsere Sorge ist, dass eine Schwester später ihre Meinung noch ändern könnte und meine Mutter Ausgleichsgelder zahlen muss.
Danke schonmal!
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Geändert von Marialer (10.03.2016 um 12:09 Uhr)
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