AW: Schenkung ohne Anrechmung auf Pflichtteil - dennoch Ausgleichspflicht?
ja danke schonmal!
so ganz hab ich die Zusammenhänge wie mir scheint aber noch nicht verstanden
anders gefragt: was muss gegeben sein, damit die verschenkten Immobilien im Erbfall nicht mehr berücksichtigt und der Erbmasse zugerechnet werden?
Pflichtteil 1/6 ist mir bekannt- nur: wenn die Geschenke nicht auf den Pflichtteil angerechnet werden, dann berechnet sich doch der Pflichtteil nur noch aus dem Nachlass, der in unserem Fall ein Geldbetrag X sein wird...
oder denke ich hier falsch?
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