Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 16.03.2016, 16:49
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung 2014

Da braucht man doch keine Paragraphen, um sein Recht durchzusetzen. Entscheidend ist, dass eine Rechnung oder auch Gutschrift nach 30 Tagen zur Zahlung fällig ist. Außer es wurde ein anderer Termin vereinbart.

Und die berechtigte Forderung ist an den Vermieter zu richten, der ja auch die Miete plus Betriebskostenvorauszahlung kassiert hat.

Noch ein Tipp: Wenn der Betrag nicht gerade im Portokassenbereich liegt und 2015 wieder mit einer Gutschrift gerechnet wird, sollte man die monatlichen Vorauszahlungen reduzieren, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen.
Mit Zitat antworten