Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 04.04.2016, 14:33
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Berliner Testament, dann erst Vor/Nacherbe in nächster Generation

Hallo,

grundsätzlich ist es kein Problem sich als Ehegatten gegenseitig als Alleinerben (befreite Vorerben) und das Kind als Nacherben einzusetzen.

Sie haben jedoch nicht die Möglichkeit Ihrem Sohn ihren testamentarischen Willen vorzugeben, indem Sie sagen, er muss das Vermögen an die Enkel vererben. Hier ist das Testament des Sohnes dann ausschlaggebend.

Wenn Sie Ihren Enkeln was gutes tun wollen, dann bedenken Sie sie doch direkt im Testament. Entweder prozentual oder mit einem konkreten Vermächtnis.

Ich wünsche viel Erfolg,


Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten