Hallo,
grundsätzlich ist es kein Problem sich als Ehegatten gegenseitig als Alleinerben (befreite Vorerben) und das Kind als Nacherben einzusetzen.
Sie haben jedoch nicht die Möglichkeit Ihrem Sohn ihren testamentarischen Willen vorzugeben, indem Sie sagen, er muss das Vermögen an die Enkel vererben. Hier ist das Testament des Sohnes dann ausschlaggebend.
Wenn Sie Ihren Enkeln was gutes tun wollen, dann bedenken Sie sie doch direkt im Testament. Entweder prozentual oder mit einem konkreten
Vermächtnis.
Ich wünsche viel Erfolg,
Erbrecht Einfach