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Alt 23.05.2008, 11:49
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Also Eigenbedarf gilt für den Vermieter selbst und für ihm nahestehende Personen.
Somit könnte er meiner Meinung nach für beide Parteien Eigenbedarf anmelden.
Wenn er es in Erwägung zieht beide Haushälften zu einer zusammenzufügen, dann kann er auch euch beiden kündigen, dem alten Herren aber nur mit einer Frist von 9 Monaten, so wie ich das Gesetz interpretiere.

Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein und deine Fragen klären oder beantworten zu können.
Ansonsten meld dich einfach noch einmal


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
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