Hallo
Und zwar haben wir hier folgendes Problem mit unserem Vermieter..
Wir wohnen seit einem Jahr in einer Wohnung die sich in einer Haushälfte befindet. Die Haushälfte beinhaltet 2 Wohnungen, unsere und die des Vermieters. Zu der Haushälfte gehört auch ein Gemeinschaftsgarten. Die Nutzung ist auch ganz klar im Mietvertrag geregelt. Dort steht :
Der Gemeinschaftsgarten wird abwechselnd durch beide Parteien gepflegt.
Die Gartengestaltung erfolgt nach Absprache und auf eigene Kosten.
Letztes Jahr durften wir den Garten auch im vollen Umfang nutzen. Wir durften nach Absprache einen Pool und ein Trampolin für unseren Sohn aufstellen.Er hat uns die Stellplätzte dafür gezeigt und uns bei dem Aufbau geholfen. Wir haben mit dem Vermieter zusammen einen Pavillon gebaut, den wir auch nutzen durften..der nun allerdings mit Holz vollgelagert ist und somit auch nicht mehr zur verfügung steht. Nun kam er aber an, das wir den ganzen Garten nicht mehr nutzen dürfen (Das Gartengrundstück ist ca 500qm groß). Auf Nachrage warum wir nicht mehr dürfen kam nur das er seine Meinung geändert hat,er seine Ruhe will und wir halt Pech haben. Desweiteren darf mein 9 jähriger Sohn hier auch nirgendwo mehr spielen, weder im Garten noch auf dem Hof.
Nun fängt er an in windeseile einen hohen Zaun mit abschließbarem Tor zu bauen, damit wir keinen Zugang mehr zum Garten haben.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Darf er das einfach....haben wir einen Anspruch auf einen Schlüssel für das Gartentor?
Wir haben die Wohnung nur aufgrund der Gartennutzung angemietet.
Bedanke mich jetzt schonmal für eine Antwort