AW: Vermieter verbietet Gartennutzung, trotz Regelung im Mietvertrag
Entscheidend ist nur, was im Mietvertrag vereinbart ist. Meinungsänderungen des Vermieters müssen Sie nicht hinnehmen.
Da Sie aber in einem Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen, in der eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, könnte dieser ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen. Zutreffend wäre hier der § 573a BGB.
Wie gesagt kündigung ohne Angabe von Gründen, aber mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist. D.h. bei Ihrer kurzen Mietzeit wären das dann 6 Monate.
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